Ein Mann aus Lünen hatte 2020 Corona-Soforthilfen beantragt und dabei offenbar falsche Angaben gemacht. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Subventionsbetrug?
Corona-Soforthilfe trotz Pleite beantragt - Lüner steht vor Gericht
Ein 44-jähriger Lüner hatte eine Corona-Soforthilfe für sein Gewerbe beantragt. Allerdings bezahlte er davon vor allem private Rechnungen - denn es lief schon vor der Pandemie nicht rund.
Für das kleine Gewerbe, das er neben seinem Haupt-Job betrieb und das sich längst in finanzieller Schieflage befand, erhielt ein Lüner (44) Corona-Soforthilfe. Das bescherte ihm jetzt ein Verfahren. Der Vorwurf: Subventionsbetrug.
Am 30. März 2020, so wird es dem Lüner zumindest zur Last gelegt, beantragte er 9000 Euro Unterstützung bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Dabei, so die Anklage, bestätigte er, vor der Pandemie keine Liquiditätsprobleme gehabt zu haben. Tatsächlich gab es bereits im Vorfeld einen finanziellen Engpass und das Konto des 44-Jährigen wurde gepfändet. Auch handelte es sich um einen Nebenerwerb. Die Corona-Soforthilfe, die daraufhin ausgezahlt wurde, so der Vorwurf, stand ihm also gar nicht zu.
Offen schilderte der Lüner nun in seinem Prozess vor dem Amtsgericht, dass sein Konto gepfändet gewesen sei und er Miete, Strom und Gas habe bezahlen wollen. Auch berichtete er bereitwillig von seinem Hauptberuf und dem Kleingewerbe daneben. Sein Steuerberater habe ihm damals gesagt, dass jeder die Soforthilfe kriegen könne und ein Bekannter habe für ihn den Antrag gestellt.
Unter den Umständen sah die Richterin weiteren Aufklärungsbedarf. Das Verfahren wurde ausgesetzt und wird im Herbst neu aufgerollt – mit dem Steuerberater und dem Bekannten als Zeugen.
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