Der Cappenberger Wald zwischen Lünen, Werne und Selm gilt als das größte zusammenhängende Laubwaldgebiet in der Region. Von der Europäischen Union wurde der Wald als „besonderes Erhaltungsgebiet“ klassifiziert. Das Naturschutzgebiet breitet sich insgesamt über eine Fläche von etwa 421 Hektar aus. An der Steinstraße in Nordlünen – am südlichen Ende des Cappenberger Waldes – fanden zuletzt einige Arbeiten statt. Bäume wurden gefällt, Äste beseitigt, Bodenproben entnommen. Manch einer fragte sich: „Entsteht hier jetzt ein Baugebiet, wo Teile des Waldes verschwinden?“
„Gefahrenpotenzial für Verkehrsflächen“
Im Fokus: der Bereich rund um die Steinstraße und die Straße Am Vogelsberg. Die entscheidende Frage: Wer war dort warum tätig? Auf Nachfrage verwies der Kreis Unna auf die Stadt Lünen. Stadtsprecher Daniel Claeßen teilte mit: „Die Stadt Lünen ist tätig geworden, nachdem Anwohnerinnen und Anwohner Hinweise über Astwerk, das von der Fläche in den Gehweg reichte, gegeben hatten. Gemeinsam mit dem Eigentümer wurden bei einem Ortstermin die Bäume angezeigt, die Gefahrenpotenzial für die benachbarten öffentlichen Verkehrsflächen darstellen.“ Informationen über weitere Arbeiten oder Pläne des Eigentümers oder der Eigentümerin liegen der Stadt nicht vor.

So weit, so gut. Was bleibt, ist die Frage nach einer potenziellen Umnutzung des Gebiets. Aktuell ist die Lage klar: „Die Fläche ist uns bekannt. Es handelt sich nach unserer Erkenntnis um ‚Wald‘ im Sinne von Landesforstgesetz NRW sowie Bundeswaldgesetz“, sagt Marco Adamek vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der für den Forstbetriebsbezirk Werne zuständig ist.
Um eine Waldfläche in eine andere Nutzungsart umzuwandeln, bedarf es einer sogenannten „genehmigten Waldumwandlung“. „Eine Waldumwandlungsgenehmigung für die betroffene Fläche wurde von uns nicht erteilt. Daher ist die Fläche, auch wenn Gehölz-Fällungsarbeiten stattgefunden haben, nach wie vor ‚Wald‘ im Sinne des Gesetzes“, erklärt Adamek.
Eigentümer unklar
Und: Um die betroffene Fläche in ein Baugebiet umzuwandeln, müsste zunächst ein Bebauungsplan durch die betroffene Gemeinde aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan nach Kenntnissen des Landesbetriebs Wald und Holz NRW aktuell nicht vor. Wald-Experte Adamek verweist zudem darauf, dass für kahl geschlagene oder verlichtete Waldflächen eine Wiederaufforstungsverpflichtung bestehe. Auf die Frage nach dem Eigentümer des Gebiets teilt die Stadt Lünen mit, dass die Stadt das Areal nicht besitzt. Der Landesbetrieb Wald und Holz könne zudem aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Eigentümerangaben machen.