Daniel Wolski (42) darf auf eine Absenkung seiner Gefängnisstrafe hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Missbrauchsurteil gegen den ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister von Lünen teilweise aufgehoben und einen Korrektur-Prozess angeordnet. Um die Schuldfrage wird es dabei aber nicht mehr gehen.
Der Beschluss des 4. Senats vom BGH ist datiert auf den 12. März 2025 und liegt dieser Redaktion vor. „Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bochum zum Teil aufgehoben“, heißt es darin.
Und weiter: „Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung (...) an eine andere Strafkammer des Bochumer Landgerichts zurückverwiesen.“ Voraussichtlich zuständig ist jetzt die 5. Jugendschutzkammer.
Die 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte den früheren Lüner SPD-Lokalpolitiker am 14. Mai 2024 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Missbrauchsfall Wolski hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der BGH begründet die teilweise Aufhebung des Bochumer Urteils ausschließlich mit einer Gesetzesänderung. Zur Erinnerung: Daniel Wolski war nicht nur für bezahlte Sextreffen mit jugendlichen Mädchen und Jungen wegen sexuellen Missbrauchs, sondern auch wegen Besitzes von insgesamt 70 Kinder- und Jugendpornobildern verurteilt worden.

41 Tage nach dem Bochumer Urteil war am 24. Juni 2024 der dazugehörige Paragraf (184b) im Strafgesetzbuch insoweit verändert worden, dass die erst 2021 auf ein Jahr erhöhte Mindeststrafe nun wieder auf drei Monate abgesenkt wurde.
Hintergrund für die Anpassung waren zuvor offenbar nicht bedachte Probleme in der Praxis. Denn Verfahren, bei denen offensichtlich nicht aus sexuellem Interesse Kinderpornodateien (etwa von Eltern oder Lehrkräften) weitergeleitet wurden, waren bei der erhöhten Strafe nicht mehr ohne Weiteres praktikabel zu erledigen, etwa durch Einstellung.
Obwohl der BGH selbst sagt, dass die Bochumer Richter zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung im Fall Wolski Mitte Mai 2024 die spätere Gesetzesänderung im Juni 2024 ja gar nicht berücksichtigen konnten, sah sich der Senat dennoch zu einer Aufhebung der gegen Wolski verhängten Kinder- und Jugendporno-Einzelstrafe veranlasst.
„Die Neufassung erweist sich (...) als das mildere Gesetz“, heißt es in dem Beschluss. Und die Anwendung des für Angeklagte stets mildesten Gesetzes sei verbindlich. Das gelte auch, solange der Fall noch als Revision vakant, sprich nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Im Fall Wolski bedeutet das unterm Strich: Eine nachträgliche Gesetzesanpassung spielt Lünens Ex-Vize-Bürgermeister entscheidend in die Karten und öffnet ihm die Tür auf eine Milderungschance.
Weil sich in seinem Fall an der verhängten Einzelstrafe für Kinder- und Jugendpornobesitz (zwei Jahre) auch die spätere Gesamtstrafe entscheidend orientiert hat, hob der BGH auch diese auf.

Als Folge der Gesetzesänderung „kann der Senat nicht ausschließen, dass die Strafkammer gegen den Angeklagten eine geringere Einzelstrafe sowie eine niedrigere Gesamtstrafe verhängt hätte“, heißt es in dem BGH-Beschluss.
Alle anderen Feststellungen des Bochumer Urteils, so der 4. Senat weiter, bleiben davon unberührt „und können deshalb bestehen bleiben“. Sämtlichen anderen von Wolskis Verteidigung in der Revision vorgebrachten Rügen bleibt der Erfolg versagt.
Das wiederum bedeutet: Alle anderen Einzelstrafen und auch der Schuldspruch – sexueller Missbrauch eines Kindes in 13 Fällen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen in 14 Fällen - sind nun rechtskräftig.
Daniel Wolski ist ein Sexualstraftäter.
Dreieinhalb Jahre Haft sind das Maximum
Wie geht es jetzt weiter? In dem Korrektur-Prozess muss die nun zuständige Strafkammer erst eine neue Einzel- und dann eine neue Gesamtstrafe bilden. Neuerliche Zeugenvernehmungen sind nahezu sicher ausgeschlossen.
Theoretisch nicht ausgeschlossen ist, dass Daniel Wolski am Ende wieder zu dreieinhalb Jahre Haft verurteilt werden könnte. Mehr als dieses Strafmaß darf gegen den 42-Jährigen bei „gewonnener“ Revision wegen eines geltenden Verschlechterungsverbots aber nicht verhängt werden. Wahrscheinlicher ist im Fall Wolski jedoch eine moderate Abmilderung der Einzel- und in der Folge auch der Gesamtstrafe.
Der ehemalige SPD-Lokalpolitiker hatte im ersten Prozess am Bochumer Landgericht sofort zugegeben, jahrelang aus Neugier auf Dating-Portalen nach immer neuen Sexpartnerinnen gesucht und sich mit zahlreichen Jugendlichen in seiner Lüner Wohnung oder in seinem Pkw gegen Bezahlung zum Sex getroffen zu haben.
Wolskis Familie hatte im Verlauf des Prozesses als Täter-Opfer-Ausgleich insgesamt 15.000 Euro an einen Großteil der 14 Missbrauchs-Opfer (elf Mädchen, zwei Jungen und ein Transmädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren) gezahlt. Zeitgleich mit dem Urteil war Wolski im Mai 2024 nach 201 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.