Bürgermeister nach Urteil zum Bürgerentscheid in Lünen „BI muss Entscheidung akzeptieren“

Bürgermeister nach Klage-Abweisung der BI: „BI muss Entscheidung akzeptieren“
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Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns ist über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfreut. „Das Gericht hat bestätigt, dass der Bürgerentscheid von der Stadt korrekt vorbereitet und durchgeführt wurde. Diese Bestätigung freut mich besonders für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Team Wahlen.“

Am Freitag (25. August) hatte das Gericht in Gelsenkirchen die Klage der Bürgerinitiative „Gegen die Müllkippe“ gegen die Art der Durchführung der Bürgerentscheide abgewiesen.

„Neue Gewerbeflächen dringend nötig“

Da die Berufung durch das Gericht nicht zugelassen wurde, hofft das Stadtoberhaupt, dass es jetzt endlich weitergehen kann. „Unsere Stadt benötigt dringend neue Gewerbeflächen, damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können. Die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die beiden Flächen Klötersfeld und Derner Straße dafür geeignet sind, beginnt ja jetzt erst.“

Zur Erklärung: Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung in seinem Urteil „nicht zugelassen“. Damit ist gemeint, dass das Verwaltungsgericht hier keine Berufungszulassung ausgesprochen hat. Eine solche Zulassung kann aber innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beantragt werden. Diese Entscheidung liegt im aktuellen Fall bei der BI. Über einen solchen Antrag würde dann das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

An die Initiatoren der Bürgerinitiative gerichtet, sagt Kleine-Frauns weiter: „Bürgerentscheide und auch ihre gerichtliche Überprüfung sind wichtige Bestandteile unseres demokratischen Rechtsstaats. Ich appelliere aber an die Initiatoren aus der Bürgerinitiative, die Ergebnisse der beiden Bürgerentscheide und der dazu getroffenen Gerichtsentscheidungen jetzt auch zu akzeptieren und keine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben.“

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