Bürgermeister in Lünen beanstandet Ratsbeschluss Verabschiedeter Haushalt bleibt unberührt

Bürgermeister beanstandet Ratsbeschluss: Haushalt bleibt unberührt
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Es ist schon einige Wochen her, da verabschiedete der Lüner Stadtrat den noch von der Kommunalaufsicht zu genehmigenden Haushalt 2024 für das hochverschuldete Lünen. Zuvor hatten alle Ratsfraktionen in der Sitzung am 29. Februar im Rathaus ihre Haushaltsreden gehalten und anschließend diverse Anträge diskutiert. Dabei stach der aus Sicht von Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (parteilos) „viel zu kurzfristig“ eingebrachte Antrag von CDU und SPD mit dem Titel „Haushaltsbegleitbeschluss“ heraus.

Am Ende der kontroversen Diskussion zwischen Bürgermeister und den Kooperationspartnern CDU/SPD, ob der Antrag fristgerecht etc. und überhaupt in Zusammenhang mit dem zu verabschiedenden Haushaltsentwurf zu sehen ist, gab Kleine-Frauns nach - der Antrag wurde bei 29 Ja-Stimmen, 22 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich beschlossen.

Wer geglaubt hat, damit wäre die Sache vom Tisch, der irrt. Denn in der kommenden Ratssitzung am Donnerstag (25. April) schlägt Kleine-Frauns zurück - nach rechtlicher Prüfung des Vorgangs. Gleich zu Beginn der öffentlichen Sitzung (17 Uhr) steht nach der Einwohnerfragestunde die „Beanstandung eines Ratsbeschlusses gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW“ auf der Tagesordnung. Wie es in der Vorlage dazu heißt, soll der Rat nunmehr beschließen, den Ratsbeschluss vom 29. Februar, kurz Haushaltsbegleitbeschluss genannt, aufzuheben, „weil der Bürgermeister diesen gemäß § 54 GO NRW mit Schreiben vom 12. April 2024 beanstandet hat“.

Außerdem soll der Stadtrat zur Kenntnis nehmen,

  • dass die Verwaltung eine Vorlage zum weiteren Prozess der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 7. Juni 2023 „Lünen steuert gegen“ erstellen und voraussichtlich im Juni 2024 dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen wird,
  • dass in dem weiteren Prozess auch die inhaltlichen Vorschläge aus dem beanstandeten Beschluss auf ihre Realisierbarkeit überprüft werden,
  • dass eine regelmäßige Berichterstattung zu den Vorgängen durch die jeweils verantwortlichen Dezernate erfolgt, sofern Neuigkeiten verzeichnet werden.

Damit würde die Verwaltung mit Kleine-Frauns an der Spitze im Wesentlichen die Punkte des Haushaltsbegleitbeschlusses, etwa die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu prüfen oder aber ein Immobilienkonzept vorzulegen, abarbeiten. Wie unsere Redaktion aus Ratskreisen erfuhr, soll Kleine-Frauns den von CDU und SPD im Februar vorgelegten Beschluss als Angriff auf seine Person empfunden haben, der man, wie einem ungehorsamen Schüler, zahlreiche Strafarbeiten auferlegt. So ähnlich liest sich dann auch mit etwas Fantasie die Begründung der Beanstandung des Haushaltsbegleitbeschlusses durch die hausinterne Rechtsabteilung. Hier einige Auszüge im Wortlaut:

  • Gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW ist der Bürgermeister zur Beanstandung verpflichtet, wenn ein Beschluss des Rates das geltende Recht verletzt. In Ziffer 1 des gefassten Beschlusses ist ausdrücklich bestimmt, dass ein Umsetzungskonzept/Projektplan dem Rat in der nächsten Sitzung durch den Bürgermeister vorzulegen ist.
  • Im Übrigen verpflichtet der Beschluss den Bürgermeister zu einem Sachstandsbericht unter einem gesonderten TOP in jeder folgenden Ratssitzung. Eine solche dem Bürgermeister gegenüber vorgenommene Fristsetzung zur Erledigung von per Ratsbeschluss gefassten Aufgaben ist rechtlich nicht möglich. Der Rat ist vor allem keine höhere Verwaltungsbehörde gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten.
  • Daraus folgt, dass es unter anderem dem Ermessen des Bürgermeisters unterliegt, in welcher Form er den Rat über die Durchführung seiner Beschlüsse informiert.
  • Insbesondere kann der Rat dem Bürgermeister keinerlei Vorgaben darüber machen, wie und in welcher Form er den Rat informiert.

Die dreiseitige (DIN A4) Begründung endet mit dem Hinweis, dass die Beanstandung aufschiebende Wirkung hat und der Rat sich in der nächsten Sitzung, hier am Donnerstag (25. April) mit der Beanstandung zu befassen hat: „Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen.“ Wie es bei der Stadt auf Anfrage unserer Redaktion hieß, hat die „Beanstandung keine Auswirkungen auf den Beschluss zum Haushalt 2024“.

Das Archivbild entstand während einer der vergangenen Ratssitzungen.
Das Archivbild entstand während einer der vergangenen Ratssitzungen. © Storks