Die Außengastronomie vor dem Brauhaus Drei Linden darf vielleicht schon am Samstag wieder öffnen. Gastronom Frank Teschler wird aber wohl erst Anfang Juni wieder ausschenken. © Matthias Stachelhaus
Lockerungen
Biergärten vor möglicher Öffnung: Wenig Jubel bei Gastronomen in Lünen
Die Inzidenz im Kreis Unna liegt unter 100. Geht es so weiter, dürfen Biergärten vielleicht am Wochenende öffnen. Lüner Gastronomen bereiten sich vor. Manche wollen erst später starten.
Mit weiter sinkender Inzidenz, winken auch im Kreis Unna mehr Lockerungen. Bleibt es dabei, ist am Donnerstag (20.5.) der fünfte Tag mit einer Inzidenz unter 100 im Kreis Unna erreicht. Nach Bestätigung durch das Land NRW, etwa am Freitag, gilt der Wert dann als stabil. Das bestätigen Stadt Lünen und Kreis Unna am Mittwoch.
Öffnungen von Außengastronomie wären dann ab Samstag (22.5.) erlaubt. Unter Auflagen. Gäste müssen einen negativen Schnelltest, die Impfung oder eine überstandene Infektion nachweisen. Es gelten Abstandsregeln bei Tischen und Kontaktverfolgung. Vieles davon ist bereits aus den Öffnungsschritten im Einzelhandel bekannt, für den bei einer Inzidenz unter 100 die Terminpflicht wegfällt.
Öffnung am Samstag überhaupt machbar?
Für Gastronomen in Lünen wäre es nach sieben Monaten der erste Schritt zur Öffnung. Abgesehen vom Verkauf außer Haus. Von einem Jubelschrei aus der Gastroszene kann aber nicht die Rede sein. „Selbst wenn ich Samstag öffnen darf, könnte ich das noch gar nicht“, erklärt etwa Bob Michaels vom Greif. Es fehlt Personal, das er nicht einfach aus dem Hut zaubern könne, ob er kurzfristig alle Lebensmittel besorgen könne sei ebenfalls ungewiss. Bei den Getränken rechnet er mit weniger Problemen, auch die Zapfanlage wäre kurzfristig startklar. Dennoch: „Das ist keine Garage, bei der wir einfach das Tor aufmachen können.“
Der Biergarten im Greif hat während des Lockdowns auch einen Rasen bekommen. Bis dort wieder Essen und Getränke auf den Tischen stehen, wird es aber noch etwas dauern. © Bob Michaels
Abgesehen von rein praktischen Problemen, gebe es für Michaels noch rechtliche Fragen: „Wer haftet eigentlich für Fehler bei der Überprüfung der Gäste? Woran erkenne ich einen echten Impfpass?“ Antworten darauf gebe die Politik bislang nicht.
Etwas gelassener sieht das Okay Sen vom Café am Seepark. „Wir können die Terrasse öffnen und loslegen, wenn es erlaubt ist.“ Weil der Zaun um den Strand am Seepark sehr nahe an der Terrasse stehe, hofft Sen hier darauf, dass die Stadt Lünen etwas mehr Platz schafft. Er hat auch schon Ideen für ein Konzept, um auch den Strand, zumindest teilweise, wieder zugänglich zu machen. Das will Sen, wie er Mittwochmittag erklärt, mit dem Ordnungsamt abklären. Das To-Go-Geschäft im Seepark läuft derweil weiter.
Okay Sen, Inhaber des Café Seepark, wird die Terrasse ab Samstag (22.5.) für Gäste öffnen. Wenn es denn erlaubt ist. © Goldstein (A)
Schlechtes Wetter zu Pfingsten vorausgesagt
Ein Aspekt, der Frank Teschler vom Brauhaus Drei Linden Sorgen macht, ist die Wettervorhersage. Temperaturen bis maximal 15 Grad, Regen und Wind sind für das Pfingstwochenende vorausgesagt. „Wenn wir jetzt alles einkaufen und dann wieder wegschmeißen müssen, wäre das eine Katastrophe.“ Bei einem Wetterumschwung die Gäste hineinzubitten sei nicht erlaubt.
Zu den Kontrollen von Geimpften, Genesenen und Gesundeten sagt Frank Teschler: „Wir werden nicht mit einem Notar daneben stehen." Die Frage nach rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern oder Fälschungen bleibe bestehen. © Matthias Stachelhaus
Für Teschler und Michaels ist klar: Eine Öffnung ihrer Gastronomie sehen sie eher Anfang Juni als zu Pfingsten.
Kritische Töne kommen auch vom Gaststättenverband Dehoga Westfalen. In einem Schreiben an die Mitglieder, das der Redaktion vorliegt, geht es in vielen Einzelpunkten vor allem um die „genauere Deutung der neuen Regelungen“ der Corona-Schutz-Verordnung des Landes, die seit einigen Tagen gilt. Gespräche gab es mit Land, Ordnungsämtern und Gesundheitsminister Laumann.
Luca-App für Restaurants ungeeignet
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Restaurant müssen einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dabei muss es sich um einen Bürgertest oder zertifizierten Arbeitgebertest handeln.
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 zählen Geimpfte, Genesene und Gesundete zwar nicht zur Berechnung der Personenzahl am Tisch, wohl aber, wenn es um die Menge der Haushalte (maximal zwei sind dann erlaubt) geht.
Problematisch sei auch die digitale Erfassung der Gästedaten. Denn die Kontaktdaten müssen Behörden auf Anforderung „papiergebunden“ zur Verfügung gestellt werden. Das schließe, zum Beispiel, die Nutzung der Luca-App aus.
Für Gäste im Brauhaus Drei Linden wäre das aber ohnehin kein Problem. „Ich mache alles wieder auf Papier und vernichte es dann nach vier Wochen. Das ist sicherer.“
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