Kurz vor der Trennung geriet ein früheres Paar in Lünen heftig aneinander. Bei der Gelegenheit verlor der Mann (41) offenbar die Kontrolle und wurde gewalttätig. Im Prozess vor dem Amtsgericht sah er die Sache jetzt allerdings „etwas“ anders.
Der Scherbenhaufen war bereits gigantisch und am 10. Februar eskalierte die Situation in der Wohnung des einstigen Paares in Lünen einmal mehr. Laut Anklage schlug der 41-Jährige bei der Gelegenheit mehrfach auf den Arm seiner Ex-Freundin. Die Folgen: Hämatome, Schwellungen und eine Strafanzeige. Kurz darauf wurde dem bis dato unbescholtenen Mann ein Strafbefehl zugestellt: Wegen Körperverletzung wurde er zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt. Er legte Einspruch ein.
„Sie will mein Leben zerstören“
Nun wurde der Fall verhandelt und zunächst ergriff der Verteidiger des 41-Jährigen das Wort. Er sprach davon, dass es damals des Öfteren körperliche Auseinandersetzungen, Fremdgeh-Vorwürfe und etliche Versöhnungen gegeben habe. Es sei zu wechselseitigen Anzeigen und familienrechtlichen Verfahren gekommen. Den Vorwurf bestreite der Mandant in der Form aber.
Der Angeklagte selbst betonte, dass seine Ex ständig versuche, ihn in Misskredit zu bringen. Das gehe so weit, dass sie ihm Missbrauch unterstelle – um auf diese Weise den Kontakt zum gemeinsamen Kind zu unterbinden. Wegen ihrer Unterstellungen habe er auch bereits mehrere Jobs und seine Wohnung verloren. „Sie will mein Leben zerstören“, klagte der 41-Jährige. An dem besagten Abend habe es Streit gegeben, sie habe laut geschrien und sich nicht beruhigen lassen.
Frau bekam Faustschläge
„Ich konnte das nicht mehr aushalten. Ich habe sogar ihre Füße geküsst, damit sie aufhört.“ Sie habe aber weitergemacht. Es sei zum Gerangel gekommen. „Aber ich habe sie niemals so geschlagen“, beteuerte er, verwies erneut auf das Gerangel und sprach davon die Frau „leicht geschlagen“ zu haben. Bei der Polizei räumte er damals jedoch offenbar drei bis vier Faustschläge ein, begründete sie damit, die Nerven verloren zu haben und erklärte, dass er sie nach wie vor liebe und nicht von ihr loskomme.
Die Richterin insistierte: „Ich verstehe, dass das alles nicht so einfach ist. Aber das geht immer von zwei Personen aus.“ Ihrer Erfahrung nach sei nie einer allein schuld. Die Geldstrafe aus dem Strafbefehl sei am untersten Limit. Ihre Worte verfehlten ihre Wirkung nicht. Der Angeklagte nahm seinen Einspruch zurück. „Das ist eine weise Entscheidung“, betonte die Richterin und fügte hinzu: „Dann muss die ganze dreckige Wäsche nicht gewaschen werden – zumindest nicht hier.“