Betrugsvorwurf gegen Lüner (64) „Ich will nur mein Geld zurück“

Betrugsvorwurf gegen Lüner (64): „Ich will nur mein Geld zurück“
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Vor einigen Jahren bat der Lüner um finanzielle Hilfe und erhielt sie. Allerdings zahlte er den privaten Kredit bis heute nicht zurück. Und das führte zu einer Strafanzeige. Der Vorwurf: Der 64-Jährige wusste von Anfang an, dass er sein Versprechen nicht halten würde.

Ende April 2019 wandte sich der Mann aus Lünen an eine Bekannte und die lieh ihm daraufhin 6000 Euro. Er versprach, das Geld zurückzugeben, sobald er sein Haus verkauft habe. Ein leeres Versprechen. Als nach Jahren kein einziger Cent floss, wandten sich die Betroffene und deren Tochter an die Polizei.

Das Darlehen stellte der Lüner vor dem Amtsgericht nicht in Abrede. Er versicherte aber, dass er das Geld gerne zurückzahlen würde, es nur derzeit nicht könne. Sein Haus sei zwangsversteigert worden und es sei nichts übriggeblieben. Im Gegenteil. Aber das habe er vorher nicht geahnt. Danach ging es im Gerichtssaal turbulent zu. Die Geschädigte rief immer wieder: „Ich will mein Geld zurück.“ Die Tochter wollte der Richterin erklären, wie die ihre Arbeit zu machen habe und zum krönenden Abschluss klingelte das Handy des Angeklagten.

Feststellen, dass der Lüner von Anfang an wusste oder zumindest ahnte, dass er nichts zurückzahlen würde, ließ sich am Ende aus Sicht der Richterin nicht. Deshalb galt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Und das bedeutete: Freispruch.