Ausschließlich autorisierte Interviewer werden bei der Volksbefragung Zensus eingesetzt (Symbolfoto). © picture alliance/dpa
Haushaltebefragung in Lünen
Beim Zensus wird etwa jeder zwölfte Lüner Rede und Antwort stehen
Der Zensus naht: Ab dem 15. Mai werden in NRW die Menschen in etwa jedem zwölften Haushalt befragt. In Lünen sind etwa 6300 Personen auskunftspflichtig. Die Daten sollen sicher sein.
„Die Haushaltebefragung findet auf Stichprobenbasis statt. Befragt werden etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung“, erklärt Jule Kopka von der Erhebungsstelle Zensus Kreis Unna auf Anfrage dieser Redaktion. Für die adressenbezogene Stichprobe wurden bereits im Vorfeld vom Land NRW durch ein Zufallsverfahren die entsprechenden Anschriften ermittelt.
Zensus unterteilt sich in vier Bereiche
Der Zensus untergliedert sich in die Haushaltebefragung, die Befragung von Sonderbereichen (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte), die Gebäude- und Wohnungszählung und die Wiederholungsbefragung. Die Haushaltebefragung ist stichprobenbasiert. Bei den Sonderbereichen und der Gebäude- und Wohnungszählung findet hingegen eine Vollerhebung statt.
„Alle Bewohner von Wohnheimen werden durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte persönlich interviewt“, beschreibt Jule Kopka. In Gemeinschaftsunterkünften gibt die Unterkunftsleitung alle wichtigen Angaben zu den Bewohnern. Die Haushaltebefragung und die der Sonderbereiche organisiert die Erhebungsstelle Zensus des Kreises Unna.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Eigenheim- und Wohnraumbesitzer per Post vom Statistischen Landesamt Onlinezugangsdaten für einen kurzen Fragebogen. Bei der Wiederholungsbefragung werden etwa vier Prozent der Adressen der Haushaltebefragung erneut durch Erhebungsbeauftragte stichprobenartig interviewt.
Persönliches Interview und Online-Fragebogen
Die Haushaltebefragung ist in zwei Abschnitte gegliedert. Zunächst findet ein persönliches Kurzinterview von fünf bis zehn Minuten mithilfe des sogenannten Haushaltsbogens statt. Hierbei sind höchstens 12 Fragen von den auskunftspflichtigen Personen zu beantworten. Mit Online-Zugangsdaten können die Bürger dann einen weiteren, längeren Fragebogen in etwa 15 bis 20 Minuten ausfüllen. Dies kann der Erhebungsbeauftragte im Bedarfsfall auch zusammen mit dem Bürger erledigen.
Sinn der statistischen Erhebung ist es zu ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. „Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig“, erklärt Jule Kopka. „Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.“
Betrug wird ein Riegel vorgeschoben
„Es wird keine unangekündigten Befragungen geben“, versichert Jule Kopka. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich schriftlich bei den Bürgern an. Alle haben einen sogenannten Erhebungsbeauftragtenausweis mit Siegel des Kreises Unna, den sich sich die Bürger vorzeigen lassen sollten. Bei Betrugsverdacht können sie sich an die Erhebungsstelle, Tel. (02303) 27 26 27, wenden.
Sorgen, dass man als gläserner Mensch dasteht, muss man sich laut Information und Technik NRW als Statistisches Landesamt nicht machen. Wie das Amt mitteilt, werden die erhobenen Daten von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zusammengeführt und anonymisiert ausgewertet. Wichtig ist dabei die statistische Geheimhaltung: Alle Einzelangaben, die von den statistischen Ämtern erhoben werden, werden strikt geheim gehalten und dienen ausschließlich statistischen Zwecken. „Rückschlüsse auf Daten einzelner Personen sind nicht möglich“, heißt es. Andere Behörden außerhalb der Statistik erhielten keinen Zugriff auf die Daten, auch nicht die Meldebehörden. Die Erhebungsunterlagen und die personenbezogenen Daten sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt vernichtet werden.
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