Beantragen, Anmelden, Ummelden rund um die Uhr Was kann ich in Lünen vom Sofa aus erledigen?

Beantragen, Anmelden, Ummelden: Was kann ich in Lünen vom Sofa aus erledigen?
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Wenn es um die Umsetzung der von der Verwaltung erarbeiteten und vom Stadtrat im Dezember 2022 beschlossenen Digitalisierungsstrategie der Stadt Lünen geht, dann schlägt die Stunde des Teams Projektmanagement und Digitalisierung. Zu dessen Kernaufgaben zählen laut Homepage der Stadt das Managen und Steuern der digitalen Innovation und Transformation von Prozessen der Verwaltung.

Geführt wird das siebenköpfige Team von Susanne Kaletta (53). Hand in Hand arbeitet das Team laut Kaletta daran, dass Lünens Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 sämtliche Anträge online erledigen können: „Das ist unser Ziel, wohlwissend, dass es kein leichter Weg dorthin ist.“

Kein leichter Weg deshalb, wie Teammitglied und Digitalisierungsexperte Robin Horn (33) sagt, „weil es uns darum geht, dass die Bürgeranliegen welcher Art auch immer, tatsächlich von A bis Z online 'erledigt' werden können. Egal, ob es sich um einen Bauantrag, die Ausstellung von Geburts- oder Sterbeurkunden, Elterngeldanträge etc. handelt“ - soweit es rechtlich möglich ist.

„In einem Abwasch“

Das zeitnah umzusetzen sei eine enorme Herausforderung, sagt Susanne Kaletta. Nicht zuletzt deshalb, weil das Ganze ja absolut rechtssicher sein müsse. Um das fertigzubringen, arbeitet das Digitalisierungsteam zurzeit am Aufbau eines entsprechenden Serviceportals. Damit sollen die Bürgeranträge datenschutzkonform und wirtschaftlich für alle Beteiligten - für den Bürger und die Verwaltungsmitarbeiter - in einem Abwasch, wie es umgangssprachlich heißt, abgearbeitet werden können. Ohne zusätzliche Wege etwa ins Bürgerbüro oder zu anderen Institutionen, wenn dies nicht durch die Gesetze zwingend nötig ist.

Daran arbeitet nicht nur das Lüner Projektteam, daran arbeiten bundesweit alle Städte und Gemeinden sowie Kreise. Im bevölkerungsreichsten Bundesland sind das allein 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise.

Grundlage für die bundesweite Digitalisierungskampagne bildet das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“, kurz OZG genannt. Es wurde im August 2017 vom Bundesrat verabschiedet und verpflichtet seither Bund, Länder und Kommunen, die Dienstleistungen der Behörden für die Bürger zu digitalisieren.

Nach 575 Punkten zum Start stehen inzwischen etwa 590 Punkte auf der OZG-Liste: von der Anmeldung des Wohnsitzes oder eines Gewerbes über die Bauanträge, die Führerschein-Verlängerung, den Kinder- oder Wohngeldantrag und weit, weit mehr. Alle Punkte sollten bis Ende vergangenen Jahres übers Internet abgewickelt werden können. Was aber längst nicht der Fall ist - und zwar bundesweit. Deshalb wird zurzeit am „OZG 2.0“ gearbeitet.

„Qualität geht vor Quantität“

„In der Ursprungsvariante des OZG ging es vor allem darum, Anträge für den Endnutzer, also die Bürgerinnen und Bürger, digital bereitzustellen. Nicht darum, dass die Anträge auch komplett abgearbeitet werden können. Hier hat ein Umdenken beim Gesetzgeber stattgefunden“, sagt der Lüner Digitalisierungsexperte Robin Horn: „Jetzt gilt zu Recht: Qualität geht vor Quantität. Das war bisher nicht der Fall.“

Weil es grundsätzlich keinen Sinn ergibt, dass jede Stadt für jeden einzelnen Antrag eine Online-Lösung entwickelt und vorhält, gilt bundesweit das „Einer-für-alle“-Prinzip (Efa). Dazu findet sich auf der Homepage des zuständigen Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Berlin) folgende Erklärung:

  • Der Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern sich abstimmen und die Arbeit aufteilen.
  • Wenn Land A bereits einen Antrag für Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, weil es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern sich der Lösung aus Land A anschließen kann.
  • Damit sollen Zeit, Ressourcen und Kosten gespart werden.

Was auf den ersten Blick vernünftig und nachvollziehbar klingt, erweist sich auf den zweiten Blick als ziemlich problematisch. Robin Horn: „Weil Rechts- und Datenvorschriften sowie technische Voraussetzungen von Land zu Land abweichen, ist das Kopieren von digitalisierten Verwaltungsangeboten in der Realität nur schwer oder gar nicht möglich.“

SERIE: WIE DIGITAL IST UNSERE VERWALTUNG?

Wie begegnet die Lüner Verwaltung ihrem Bürger digital? Ist sie offen und durchlässig, kann man Anträge online stellen, werden sie digital erfasst und weiterverarbeitet? Wir prüfen einzelne Vorgänge und berichten in den kommenden Wochen in einer lockeren Artikelserie darüber.

Teilen Sie uns doch einfach mal Ihre Erfahrungen mit in einer E-Mail an luenen@ruhrnachrichten.de

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