Die Viktoriasiedlung von der Münsterstraße aus betrachtet. Dort sind drei Bäume gefällt worden. © Sylvia vom Hofe
Baumfällungen
Bäume fallen in der Lüner Viktoriasiedlung - obwohl sie geschützt sind
Katrin Rieckermann ist wütend: Sie hat in den letzten Jahren in der Viktoriasiedlung mehrere geschützte Bäume fallen sehen - aber keine Ausgleichspflanzungen. Die Stadt erklärt das Prozedere.
Seit Jahrhunderten werden Bäume in Deutschland geschützt - im Mittelalter wurde für Baumschänder die Todesstrafe oder als „milderes Mittel“ das Abschneiden eines Ohres angedroht, heißt es auf der Website der Stadt Lünen. Auch heute wird der Schutz der Bäume groß geschrieben - wie kann es da sein, dass in den vergangenen Jahren mehrere Bäume in der Viktoriasiedlung gefällt wurden? Das fragt sich die Anwohnerin Katrin Rieckermann, die seit zehn Jahren im Krummen Weg lebt:
„Im vergangenen Jahr fiel eine circa 80-jährige Platane in der Kirchhofstraße. Dieser alte Baum war nicht der erste, der gefällt wurde, um den Bedürfnissen der Anwohner und Anwohnerinnen und der Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen nach mehr Licht in den Wohnungen, mehr Stellplätzen für große Autos und sonstigen Fahrzeugen sowie weniger Laubentsorgung entgegenzukommen. Leider blieb er auch nicht der letzte.“
Fünf Bäume innerhalb der letzten beiden Jahre
Die Fällung der Platane hatte die Stadt in einer Pressemitteilung angekündigt. Eine weitere Platane wurde wenige Tage später im Knappenweg gefällt. „Die Baumfällaktion ist notwendig, da die Platanen mit ihrem Wurzelwerk den Gehweg beeinträchtigen und den Untergrund schädigen“, hieß es in der Pressemitteilung. Die Anwohnerin Katrin Rieckermann findet: „In Zeiten des Klimawandels ist es umso wichtiger, dass genau geprüft wird, ob die Bäume wirklich gefällt werden müssen.“In diesem Jahr waren es gleich drei Bäume, die gefällt wurden, da sie von den Anwohnern unsachgemäß beschnitten und dabei beschädigt wurden. Darüber ist Rieckermann verärgert, denn durch die fehlenden Bäume staue sich im Sommer die Hitze in der Siedlung - dazu gibt es viele ökologische Vorteile von Bäumen, wie den CO2-Ausgleich und Nistplätze für Vögel. Sie fordert Ausgleichspflanzungen, „aber richtige Bäume. Von spidderigen jungen Bäumen oder Blühstreifen haben die Vögel auch nichts“. Sie findet, dass die Anwohner für das unsachgemäße Beschneiden der Bäume bestraft werden sollten.
Ahorn war nicht mehr zu retten
Alexander Dziedeck, Pressesprecher der Stadt Lünen, hat dazu eine Antwort parat: „Die von Ihnen genannten Ahornbäume stehen auf privatem Grund und wurden vor einigen Jahren zurückgeschnitten – leider unsachgemäß. Die Bäume sind dadurch nachhaltig beschädigt worden und müssen gefällt werden. Die Fällgenehmigung wurde nach eingehender Prüfung durch die Baumexperten der Stadtverwaltung erteilt. Inwiefern bei den Rückschnitten an denen von Ihnen genannten Bäumen gegen die Auflagen der Baumschutzsatzung der Stadt Lünen verstoßen wurde, wird derzeit geprüft.“
Die Baumschutzsatzung der Stadt Lünen gibt es bereits seit 1988. Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe werden demnach geschützt. Das gilt für alle Laub- und Nadelbäume, ausgenommen Obstbäume.
Geldbuße bis zu „100.000 D-Mark“
In der Satzung wird erklärt, dass Fällgenehmigungen nur unter den Auflagen einer Ersatzpflanzung erteilt werden. „Das ist auch in diesem Fall geschehen. Die Ersatzpflanzungen können im gesamten Stadtgebiet erfolgen“, sagt Dziedeck. Ein Blick in die Baumschutzsatzung verrät außerdem, wie dick der Ersatz-Baum sein muss. Bei einem Stammumfang bis zu 150 Zentimetern muss die Ersatzpflanzung einen Umfang von mindestens 20-25 Zentimetern in einem Meter Höhe haben. Beträgt der Umfang mehr als 150 Zentimeter, ist für jeden weiteren angefangenen Meter Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen.“
Wer geschützte Bäume widerrechtlich fällt, stutzt oder beschädigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die könne „gemäß § 71 Abs. 1 LG mit einer Geldbuße bis zu 100.000 D-Mark geahndet werden, soweit die Zuwiderhandlung nicht nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist“, heißt es in der noch gültigen Satzung von 1988.
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