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Backfisch geklaut und Polizisten beleidigt: Mann aus Lünen vor Gericht
Gerichtsprozess
Immer wieder fiel ein Lüner im vergangenen Jahr auf. Der 40-Jährige beleidigte Polizeibeamte, beging zwei Ladendiebstähle und besaß Drogen. Vor Gericht war er ehrlich.
Seine Taten aus dem vergangenen Jahr brachten einen 40-jährigen Lüner nun auf die Anklagebank. Gleich im Januar 2020 startete er seine „Serie“ bei einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung. Auf dem Weg zum Einsatzort, seiner Wohnung, stellten die Beamten fest, dass ohnehin ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Vor Ort wollte er jedoch nicht die Tür öffnen und sperrte sich, nachdem der Schlüsseldienst das Problem löste, gegen seine Mitnahme. Auf dem Weg zur Wache titulierte er die Polizisten unter anderem als Pussy und Bitch.
Lüner randalierte in der eigenen Wohnung
Anfang Oktober vergangenen Jahres der nächste Zwischenfall: Der Lüner machte in seiner Wohnung Randale, die Polizei musste erneut ausrücken und bei dieser Gelegenheit entdeckten Beamte knapp 20 Gramm Amphetamin bei ihm. Kurz darauf, am 20. und 22. Oktober 2020 wurde er außerdem bei zwei Ladendiebstählen erwischt. Konkret klaute er unter anderem Backfisch, einen Hotdog oder auch eine Frikadelle im Gesamtwert von knapp 16 Euro. Darüber hinaus wurde ihm zur Last gelegt, die Wohnungstür eines Nachbarn buchstäblich eingetreten zu haben.
Diese Sachbeschädigung stellte der Lüner nun vor Gericht vehement in Abrede. „Das bin ich nicht gewesen. Ich weiß da gar nichts von. Meine Tür war auch aus der Verankerung getreten. Ich weiß nicht, wer das war.“ Dieser Anklagepunkt wurde später mit Blick auf die restlichen Taten eingestellt. Und die räumte der 40-Jährige unumwunden ein.
Lüner räumte mehrere Taten vor Gericht ein
Die Diebstähle erklärte er mit den Worten: „Ich hatte zu der Zeit kein Geld.“ Den Amphetamin-Fund kommentierte er damit, dass er ab und zu konsumiere und was die Beleidigung der Polizisten betraf, räumte er zumindest ein, „Pussy“ gesagt zu haben. Auch entschuldigte er sich bei zwei Beamten, wobei er sich bei einem gleichzeitig über die rüde Behandlung beschwerte. Denn das sei ja auch nicht „die feine englische Art“ gewesen. Der Angesprochene nahm es gelassen und verzichtete auf eine Antwort.
Für den Mann aus Lünen, der bereits vier Eintragungen im Strafregister mitbrachte, endete das Ganze letztlich mit 900 Euro Geldstrafe, die er wegen seiner beengten finanziellen Verhältnisse in Sozialstunden umwandeln lassen möchte, ansonsten aber sofort akzeptierte. Die Strafrichterin warnte ihn in der Urteilsbegründung allerdings eindrücklich vor der Begehung weiterer Straftaten: „Ob es beim nächsten Mal noch eine Geldstrafe wird, das weiß ich nicht.“ sam
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
