Im Frühjahr übersah eine Autofahrerin einen kleinen Jungen und es kam zu einer Kollision, bei der das Kind verletzt wurde. Nun stand die Unfallverursacherin vor Gericht. Der Vorwurf gegen die Lünerin (28): fahrlässige Körperverletzung.
Der Zwischenfall ereignete sich am späten Nachmittag des 7. Februar im Bereich der Wehrenboldstraße. Der Zweijährige befand sich mit seinem Laufrad auf einem Zebrastreifen. Die Lünerin registrierte ihn zu spät und fuhr ihn an. Der kleine Junge wurde an der Hand verletzt, trug diverse Prellungen und Hämatome davon. Auch kämpfte er danach mit Ängsten.
Im Prozess vor dem Amtsgericht versuchte die angeklagte Autofahrerin jetzt zu erklären, was sie selbst nicht begreifen konnte. Sie habe den Jungen erst nicht wahrgenommen und dann habe sie zwar noch gebremst, aber die Kollision habe sich nicht mehr vermeiden lassen. „Es tut mir leid“, beteuerte sie, die strafrechtlich zuvor noch nie in Erscheinung getreten war und sich auch im Verkehr nie etwas zu Schulden hatte kommen lassen.
Die leeren Register und ihr glaubhaftes Bedauern sorgten letztlich dafür, dass sie eine Chance erhielt, der Verurteilung zu entgehen. Ihr Strafverfahren wurde vorläufig eingestellt. Jedoch mit Auflage: eine Zahlung von 1000 Euro an den kleinen Jungen.