Anmeldung an Lüner Grundschulen Worauf Eltern unbedingt achten sollten

Einschulung 2024: Worauf Eltern bei der Schulanmeldung achten sollten
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Wer sein Kind für die Grundschule anmelden möchte, der muss einen langen Atem haben. Ein Jahr kann es von der schulärztlichen Untersuchung bis zur Einschulung dauern. Wir haben zusammengefasst welche Schritte notwendig sind und worauf Eltern achten sollten.

„Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr 2024/2025 an den Grundschulen in Lünen erfolgen in der Zeit vom 6. bis 10. November 2023“, sagt Daniel Claeßen, Pressesprecher der Stadt Lünen. Die Eltern könnten ihre Kinder dann an einer – und nur an einer – Grundschule anmelden.

Die ideale Vorbereitung

„Grundsätzlich müssen in diesem Jahr Kinder ab einem Alter von 6 Jahren angemeldet werden“, erklärt Iris Lüken. Sie bezieht sich auf Kinder die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2018 geboren wurden. Iris Lüken ist die Leiterin der Grundschule Osterfeld in Lünen.

Die Elternbriefe inklusive Info-Flyer werden nach den Herbstferien verschickt, „da die Erfahrung gezeigt hat, dass viele Briefe unbeachtet bleiben, wenn wir sie zu früh verschicken“, so Daniel Claeßen.

Für angehende Schüler findet zunächst die schulische Untersuchung durch einen Arzt statt. Diese ist verpflichtend. Das Gesundheitsamt der Stadt verschickt eine Einladung und koordiniert den Termin. Der findet im Kreishaus Lünen statt. Zu der Untersuchung müssen das Untersuchungsheft, sämtliche Ärztliche Befunde und die Geburtsurkunde mitgebracht werden. Auch Hilfsmittel wie eine Brille müssen mitgebracht werden.

Dann können sich Eltern und Kinder die mögliche Grundschule angucken. Dafür werden extra Schnuppertage von September bis Oktober angeboten. Im Oktober folgt auch eine postalische Anmeldeerinnerung der Stadt. Darin sind weitere Informationen, zu den insgesamt 15 Grundschul-Standorten in Lünen enthalten.

Ein Kind für die Grundschule anzumelden, ist vor allem bürokratischer Aufwand (Symbolbild).
Ein Kind für die Grundschule anzumelden, ist vor allem bürokratischer Aufwand (Symbolbild). © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Die Anmeldung des Kindes

„Die Kinder werden am Novemberanfang angemeldet", weiß Iris Lüken. „Die Wahl der Grundschule, erfolgt frei nach dem Wunsch der Eltern. Allerdings ist die Anmeldung nur an einer Schule möglich", so Lüken weiter. Der Anmeldetermin kann per Post, telefonisch oder über die Internetseiten der Grundschulen erfolgen.


Die Stadt Lünen informiert auf der Homepage:
Mit der Anmeldung an die Grundschule, kann das Kind auch gleichzeitig für die Betreuung angemeldet werden. In diesem Fall ist ein Job-Nachweis erforderlich. Ansonsten muss zum Anmeldetermin das Kind selbst und dessen Geburtsurkunde mitgebracht werden. Bei einer katholischen Grundschule muss noch der Taufschein vorgelegt werden.

Bei verheirateten Eltern reicht es, wenn ein Elternteil erscheint. Bei geschiedenen Paaren müssen beide Elternteile anwesend sein. Wenn bei geschiedenen Eltern eine Vollmacht vorgelegt werden kann, dann reicht aber auch ein Elternteil.

Nach dem Anmeldungstermin folgt das Schulspiel. Das ist ein Test mit verschiedenen Stationen. Es werden körperliche, geistige, soziale und sprachliche Fähigkeiten getestet. Begleitend dazu wird ein Protokoll über den Test erstellt. Das soll der Schule ein zusätzliches Bild über das Kind verschaffen.

Vorzeitige Einschulung

Eltern können ihr Kind auch frühzeitig einschulen lassen. Dafür reicht ein einfaches Schreiben an die entsprechende Schule. Die Schulleitung wird mit den Eltern dann ein Beratungsgespräch führen. Nach Möglichkeit kann die Schule auch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten hinzuziehen.

Bei der Schulanmeldung können viele Fragen aufkommen (Symbolbild).
Bei der Schulanmeldung können viele Fragen aufkommen (Symbolbild). © picture alliance / Armin Weigel/

Und was passiert jetzt?

Jetzt ist erstmal warten angesagt. „Die Grundschulen nehmen alle Wünsche wahr", sagt Iris Lüken. Sie erklärt: „Wir erfassen zuerst, wie viele Schüler sich angemeldet haben und wie viele Plätze es gibt. Ob ein angehendes Schulkind angenommen wird, hängt aber auch von anderen Faktoren ab."

Lüken fährt fort: „Geschwisterkinder kommen eigentlich immer zusammen. Wer in der Umgebung der Grundschule wohnt, hat ebenfalls gute Chancen." Wenn die Grundschule eine bestimmte religiöse Ausrichtung hat, dann kann auch der Glaube des Kindes ein Faktor werden, so die Grundschulleiterin.

Ist intern entschieden, wer einen der beliebten Plätze bekommt, entwirft der Arbeitskreis der Grundschulen einen Vorschlag. „Dieser Entwurf wird an den Ausschuss für Bildung und Sport verschickt. Der Ausschuss trifft dann die finale Entscheidung und fasst die Beschlüsse", beschreibt sie.

Deshalb dauert der Anmeldungsprozess auch so lange. Ob Eltern einen Grundschulplatz für ihre Kinder bekommen haben, wird dann Anfang Januar in einem Brief bekanntgegeben.

Mein Kind wurde abgelehnt...

Es kann sein, dass man keinen Platz für sein Kind bekommt. „Dann sind wahrscheinlich schon alle Plätze belegt", sagt Lüken. Sie fügt hinzu: „Ist das der Fall, folgt ein verkürzter Prozess der Verteilung." Und wie läuft die ab? „Das Kind wird an eine andere Schule weitervermittelt. Auch hier entscheiden soziale Kriterien und die Entfernung zu der entsprechenden Schule", sagt Iris Lücken. Dieser Vorschlag ist verpflichtend. Möglicherweise können auch Fahrtkosten auftreten - die müssen dann von den Eltern bezahlt werden - informiert die Stadt.

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