Amtsgericht eröffnet kein Verfahren gegen Kleine-Frauns So geht es jetzt weiter

Vorerst kein Verfahren gegen Kleine-Frauns: So geht es jetzt weiter
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Nachdem die Staatsanwaltschaft Dortmund im Februar Anklage gegen Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns erhoben hat, hat das Amtsgericht Lünen entschieden: Es wird vorerst keine Hauptverhandlung geben. Anders als die Staatsanwaltschaft geht das Gericht davon aus, dass die Weiterleitung des Textes einer E-Mail nicht als Verletzung des Dienstgeheimnisses zu werten ist. Wie berichtet, hatte Kleine-Frauns seinem früheren Stellvertreter Daniel Wolski den Inhalt einer E-Mail weitergeleitet, in der Wolski der „Verführung Minderjähriger“ beschuldigt wurde. Wolski ist mittlerweile schuldig gesprochen worden, das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Gegen diese Entscheidung im Fall Kleine-Frauns kann die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde einlegen. Ob das geschehen wird, steht bislang nicht fest. Über diese eventuelle Beschwerde würde jedenfalls eine Strafkammer des Landgerichts Dortmund entscheiden, erklärt Dr. Niklas Nowatius, Direktor des Amtsgerichts Lünen. Das bestätigt Nesrin Öcal, Sprecherin des Landgerichts. Eine Kammer bestehe aus drei Berufsrichtern, die Entscheidung ergehe schriftlich und werde allen Beteiligten im Anschluss zugestellt. Im Turnussystem und je nach Spezialzuständigkeit würden diese Beschwerden beim Landgericht Dortmund verteilt.

Bürgermeister bei Facebook

Die Kammer könnte dann die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigen – es würde kein Hauptverfahren eröffnet. Die Richterinnen und Richter könnten der Beschwerde aber auch stattgeben und entscheiden, vor welcher Kammer die Hauptverhandlung doch eröffnet werden soll. Das ist in der Regel die gleiche Instanz – das Verfahren käme also wieder zurück ans Amtsgericht. Es wäre also denkbar, dass die Richterin, die die Verfahrenseröffnung zunächst abgelehnt hatte, die Sache nach Entscheidung des Landgerichts doch verhandeln müsste.

All das ist jedoch noch Zukunftsmusik. In den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegt oder nicht. Falls nicht, bliebe Kleine-Frauns ein öffentlicher Prozess im Wahlkampf erspart. Der Bürgermeister mutmaßt indes in einem Kommentar (19. April, 0 Uhr) im Sozialen Netzwerk Facebook, wer darauf hingewirkt hat, dass überhaupt Anklage gegen ihn erhoben wurde: „Irgendwann kommt immer die Wahrheit ans Licht. Welchen Einfluss Klicki darauf hatte, dass das Ministerium von Frau Scharrenbach mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen mich nicht einverstanden war, könnte sich zeigen […]“ Das Tischtuch zwischen Kleine-Frauns und dem hier gemeinten Beigeordnetem Christian Klicki ist zerschnitten, seit der seine Kandidatur ums Bürgermeisteramt bekannt gegeben hat. Klicki gehört wie Kommunalministerin Ina Scharrenbach der CDU an. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte auf Anfrage dementiert, dass die Anklageerhebung auf einer Entscheidung eines Ministeriums beruhe.