Abwassergebühren in Lünen Auf Erstattung für 2022 folgt Erhöhung 2023

Abwassergebühren in Lünen: Auf Erstattung für 2022 folgt Erhöhung 2023
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Spätestens seit Mittwoch (28. Dezember) ist es offiziell: Lünens Haushalte können sich über eine Rückerstattung bei den Abwassergebühren für das Jahr 2022 freuen, für das Jahr 2023 steht ihnen allerdings eine Gebührenerhöhung ins Haus.

Das hat der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) in seiner sechsten und letzten Sitzung im zu Ende gehenden Geschäfts- und Wirtschaftsjahr 2022 einstimmig beschlossen.

Endabrechnung im März

Wie es in der Sitzung hieß, sollen SAL-Kunden die zu viel gezahlten Gebühren für 2022 mit der Endabrechnung bis Ende März kommenden Jahres erstattet bekommen. In der Summe liegt die Erstattung bei rund 2 Millionen Euro. SAL verschickt jährlich etwa 13.000 Gebührenbescheide.

„Die fehlenden Einnahmen werden durch eine entsprechend höhere Kreditaufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 finanziert“, sagte SAL-Vorständin Daniela Fiege bei der Vorstellung des Wirtschaftsplanes 2023.

Grund dafür, dass SAL die Abwassergebühren neu berechnet hat, ist das - wenn auch noch nicht rechtskräftige -, Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG, Münster) vom Mai dieses Jahres und die darauf folgende rechtskräftige Änderung des Paragraphen 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) durch die Landesregierung.

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW sorgte für Änderungen bei den Abwassergebühren.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW sorgte für Änderungen bei den Abwassergebühren. © picture alliance/dpa

Neuberechnung 2022

Mit seinem Urteil hat das OVG Münster die Rechtsprechung zum Ansatz kalkulatorischer Kosten in der Gebührenkalkulation grundlegend und mit weitreichenden Folgen für viele Gebührensätze in NRW geändert. Laut dem Richterspruch müssen die in den vergangenen Jahren in NRW viel zu hoch angesetzten Abwassergebühren zu Gunsten der Verbraucher deutlich niedriger berechnet werden.

Dem ist SAL nachgekommen: Entsprechend der neuen Gebührenkalkulation für 2022 sinkt der Gebührensatz beim Schmutzwasser von 2,56 Euro auf 2,39 Euro (minus 6,64 Prozent) und beim Niederschlagswasser von 1,54 Euro auf 1,38 Euro (minus 10,39 Prozent).

Damit sinke die Belastung des Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler (Vier Personen, 200 Kubikmeter Schmutzwasser, 130 Quadratmeter befestigte Fläche) um 54,80 Euro (minus 7,69 Prozent) im Vergleich zur bisherigen Kalkulation des Jahres 2022, hieß es in der SAL-Verwaltungsratssitzung.

Mehrbelastung 2023

Weniger erfreulich sieht es aus Sicht der Privathaushalte bei den Abwassergebühren 2023 aus. Die werden trotz der Neuregelungen steigen im Vergleich zu den neu kalkulierten Gebühren 2022. Grund dafür sind vornehmlich geplante Investitionen in das Kanalnetz bei stetig steigenden Baukosten.

Für das Jahr 2023 sieht SAL folgende Gebührenveränderungen vor:

1. Bei Schmutzwasser steigt der Gebührensatz von 2,39 Euro (2022) auf 2,64 Euro (2023). Das entspricht einem Plus von 10,46 Prozent.

2. Beim Niederschlagswasser steigt der Gebührensatz von 1,38 Euro (2022) auf 1,51 Euro (20239. Das entspricht einem Plus von 9,42 Prozent.

Wie es in der Sitzung am Mittwoch hieß, steige damit die Belastung des Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler (s.o.) im Jahr 2023 um 66,90 Euro (plus 10,18 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr.

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