Aussage gegen Aussage: Bei einem Unfall wurde ein Fußgänger in Lünen leicht verletzt. Der 59-jährige Verursacher entfernte sich danach vom Ort des Geschehens. Nun stand er vor dem Amtsgericht. Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht.
Am frühen Abend des 11. November 2023 wollte der 59-Jährige aus Köln mit seinem VW von einem Parkplatz im Bereich Königsheide fahren. Laut Anklage übersah er dabei den Passanten, fuhr ihm zum einen über den Fuß und touchierte zum anderen sein Knie. Der Betroffene wurde verletzt. Der Kölner fuhr davon.
Im Prozess versicherte der Verteidiger, sein Mandant sei langsam von dem Parkplatz gefahren, habe an der Straße gehalten. Der Fremde habe an seine Scheibe geklopft und habe sich beschwert, dass er dort stehe. Der Angeklagte habe sich entschuldigt, der Mann sei weitergegangen. Es habe „keine Berührung“ gegeben. Der Geschädigte beteuerte seinen Vorwurf indes im Zeugenstand – auch wenn im Krankenhaus an seinem Fuß nichts festgestellt worden sei. Am Knie habe er eine Prellung gehabt. Aber, ganz sicher, dass der Fahrer gemerkt habe, dass er ihn angefahren habe, sei er sich nicht.
Vielleicht habe der Angeklagte tatsächlich gedacht, dass der Fußgänger nur gemeckert habe, weil er den Weg versperrt habe, betonte Richter Ulrich Oehrle. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 450 Euro an den Betroffenen eingestellt.