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TV Werne kündigt Beitragsverzicht an - darf ihn aber nicht durchführen
Sport in Werne
Eigentlich wollte sich der TV Werne mit einem Verzicht auf die Beiträge im ersten Quartal bei seinen Mitgliedern bedanken. Das ist nun aber nicht möglich - Schuld daran ist das Finanzamt.
Es war eigentlich nur gut gemeint vom TV Werne. Im Dezember 2020 kündigte der Vorstand des Vereins seinen Mitgliedern an, auf die Einziehung der Beiträge für Januar, Februar und März 2021 - also für die ersten drei Monate des Jahres - verzichten zu wollen.
„Das war als Dankeschön für die während der Coronakrise bewiesene Vereinstreue und als kleine finanzielle Entlastung der Mitglieder in den ersten Jahresmonaten 2021 gedacht“, so der Vorsitzende Matthias Reimann.
Nun wird das allerdings wohl nicht möglich sein. Das zuständige Finanzamt fordert den Verein auf, diesen Beitragsverzicht rückgängig zu machen und den ersten Halbjahresbeitrag komplett einzuziehen. Ansonsten drohe der Entzug der Gemeinnützigkeit.
Eigentlich gab es grünes Licht für den TV Werne
Diese Nachricht ereilte den TVW-Vorstand umso überraschender, als er vorab den geplanten Beitragsverzicht von einer externen Steuerberatungskanzlei hat prüfen lassen. Als diese „grünes Licht“ gab, wurden ein entsprechender Vorstandsbeschluss gefasst und die Mitglieder informiert.
Das Finanzamt bewertet den steuerrechtlichen Sachverhalt jedoch anders.
Es vertritt die Auffassung, dass es den Vereinen satzungsrechtlich grundsätzlich nicht gestattet sei, auf Mitgliedsbeiträge zu verzichten, da diese einzig dafür da seien, den Vereinszweck zu fördern.
„Wir bedauern die Aufforderung des Finanzamtes, doch unabhängig davon, ob die Rechtsauffassung des Finanzamtes richtig ist oder nicht, können wir das Risiko des Verlustes der Gemeinnützigkeit unseres Vereins nicht eingehen. Wir werden deshalb notgedrungen den kompletten Halbjahresbeitrag einziehen müssen“, so der Vorsitzende Mathias Reimann.
Er gibt jedoch zu bedenken, dass in Zeiten der Corona-Krise aufgrund des flächendeckenden und über Monate andauernden Verbots einer sportlichen Vereinstätigkeit der Vereinszweck durch Mitgliedsbeiträge nicht habe gefördert werden können.
Insoweit trifft die Rechtsauffassung des Finanzamtes sicherlich auf normale Zeiten zu, stößt aber, nach Auffassung des Vereins, in Zeiten der außergewöhnlichen Corona-Krise auf Bedenken.
Insofern habe sich der TV Werne mehr Flexibilität von der Finanzverwaltung gewünscht, denn viele Vereine kämpfen während der Corona-Krise mit zunehmenden Mitgliederverlusten, insbesondere deshalb, weil monatelang in den Vereinen kein Sport mehr getrieben werden konnte und trotzdem Beitragszahlungen zu leisten waren.
„Unsere Mitglieder, die bereits schriftlich über die Forderung des Finanzamtes informiert wurden, haben sich lange solidarisch mit dem Verein gezeigt. Mit dem Beitragsverzicht wollten wir uns nicht nur bedanken, sondern auch eine weitere Bindung an den Verein erreichen. Diese wird jedoch nicht ewig dauern, wenn keine Gegenleistung durch die Vereine erbracht werden kann. Ohne Mitglieder keine Vereinstätigkeit“, so Mathias Reimann.
Geboren im Münsterland, mittlerweile aber eng mit dem Kreis Unna verbunden. Immer auf der Suche nach spannenden Geschichten und Menschen. Seit 2018 bei Lensingmedia – erst als Sportredakteurin, seit 2023 in der Lokalredaktion.
