Corona-Schutzverordnung
Diese Corona-Regeln gelten für Zuschauerinnen und Zuschauer am Platz
Die ersten Vereine veranstalten schon wieder Testspiele. Das lockt auch viele Zuschauer an. Doch wie müssen sich Besucher am Sportplatz verhalten? Wir erklären es.
In den Innenräumen und beim Betreten und Verlassen des Platzes herrscht weiterhin Maskenpflicht. © Helga Felgenträger
Die ersten Mannschaften sind schon in die Vorbereitung gestartet. Der Rest zieht in den kommenden Wochen nach. Und damit stehen auch die ersten Testspiele an. Trotz der niedrigen Inzidenzen gibt es dann aber Regeln für Zuschauerinnen und Zuschauer.
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt inzwischen die Inzidenzstufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Damit können auch Groß- und Sportveranstaltungen stattfinden. Ein Drittel ihrer Zuschauer-Kapazität dürfen die Vereine ausfüllen, bis zu 1000 Besucherinnen und Besucher sind erlaubt.
AHA-Regeln und Kontaktdaten weiter gefragt
Sie müssen sich weiterhin an die bekannten Verhaltensregeln halten: Abstandhalten, Hände desinfizieren, beim Betreten und Verlassen des Geländes eine Maske tragen. Einen Negativtest sowie einen Impf- oder Genesungsnachweis muss man nicht mehr mitbringen.
Ebenfalls muss weiterhin eine Rückverfolgung gewährleistet sein. Heißt: Bei Betreten des Platzes müssen Zuschauer ihre Kontaktdaten angeben. Beim Fußball und Leichtathletik bietet der Verband hier inzwischen eine die FLVW Check-In Web-App.
Zuschauerinnen und Zuschauer bekommen dann vom ausrichtenden Verein einen Sitz- oder Stehplatz zugewiesen.