Für Jan König, Spieler der LippeBaskets Werne, ist die Saison beendet. Das hat der Verband entschieden und auch Entscheidungen über Auf- und Abstieg festgelegt. © Michalski
Basketball
Coronavirus: Basketballverband trifft Entscheidungen über Auf- und Abstieg
Mit einer Wildcardregelung hat der Westdeutscher Basketballverband als erster Verband auf die Coronakrise reagiert und Fakten geschaffen. Was bedeutet das konkret?
Das Präsidium des Westdeutschen Basketball-Verbandes (WBV) hat am Donnerstagabend eine wegweisende Entscheidung getroffen. „Nach heutiger Einschätzung ist es mehr als fraglich, ob nach den Osterferien ein geordneter Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann“, schrieb der Verband in einer Stellungnahme.
„Um den Vereinen dennoch eine gewisse Planungssicherheit zu geben, hat das Präsidium des WBV die Beendigung des Spielbetriebes in allen WBV-Jugendligen und den WBV-Seniorenligen unterhalb der Regionalliga Damen und der 1. Regionalliga Herren beschlossen“, hieß es. Der Abschluss des Spielbetriebes erfolge mit Wirkung zum 12. März 2020. Die aktuellen Tabellen würden als offizielle Abschlusstabellen geführt. Was bedeutet das?
Im Seniorenbereich werden diese Abschlusstabellen für die Vergabe der Anwartschaften oder Teilnahmerechte für die Saison 2020/2021 herangezogen. Um Härtefälle zu vermeiden, wird es im Seniorenbereich folgende zusätzliche Regelung geben, teilte der Verband mit:
Die auf Platz eins stehende Mannschaft jeder Spielgruppe erhält die Anwartschaft für die nächst höhere Liga (Aufsteiger). Dazu zählen auch die Landesliga-Basketballerinnen des TV Werne. Sofern eine Mannschaft unter realistischen Aspekten rechnerisch ebenfalls den ersten Platz hätte erreichen können, kann sie eine Wildcard für die Saison 2020/2021 für die nächsthöhere Liga beantragen.Die Mannschaft, die nach der Ausschreibung 2019/2020 auf einem Abstiegsplatz steht, erhält die Anwartschaft für die nächst tiefere Liga (Absteiger), schreibt der Verband. Eine Mannschaft, die so auf einem Abstiegsplatz steht, hat die Möglichkeit, für die Saison 2020/2021 eine Wildcard zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei normalem Verlauf der Saison rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz hätten erreichen können.Wildcards müssen bis zum 6. Mai beantragt werden und darf in der entsprechenden Liga starten. Der Verband versprach, die Ligen entsprechend aufzustocken. Der Regelung gelte auch für die Kreisligen. „Mit der Wildcardregelung soll ausgeglichen werden, dass die letzten - vielleicht sogar entscheidenden - Spiele nicht mehr ausgetragen werden können. Keine Mannschaft soll durch den vorzeitigen Abschluss des Spielbetriebs einen entscheidenden Nachteil haben“, heißt es.
Hohe Belastung für den Spielbetrieb
Sie bedeute zugleich aber auch eine hohe Belastung für den Spielbetrieb in der kommenden Saison. Alle sind aufgefordert, mit dieser Regelung verantwortungsvoll umzugehen und die Chancen auf eine andere, bessere Platzierung realistisch einzuschätzen. Die genaue Umsetzung wird in der Ausschreibung für die Saison 2020/2021 geregelt werden.
Im Jugendbereich werden die aktuellen Tabellen zu Abschlusstabellen erklärt und die Ligeneinteilung für die Saison 2020/2021 wird komplett über die Ranglisten vorgenommen. „Die berechtigten Enttäuschungen und auch Freuden sind mehr als verständlich, allerdings musste eine Entscheidung getroffen werden, die Planungssicherheit schaffen sollte“, schreibt das Präsidium.
Die Finalspiele im WBV-Pokal Damen und Herren werden noch nicht abgesagt. Hier wird eine Entscheidung zusammen mit den betroffenen Vereinen im Mai getroffen werden.
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