Bei aller Verunsicherung: Abstandsgebot ist das Oberthema

© Bernd Paulitschke

Bei aller Verunsicherung: Abstandsgebot ist das Oberthema

rnSport in Corona-Zeiten

Welches Verhalten beim Sporttreiben ist richtig, welches bleibt verboten? Die Lockerungsmaßnahmen der Landesregierung haben für Verunsicherung gesorgt. Der Versuch, einen Überblick zu geben.

Schwerte

, 11.05.2020, 17:57 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auf einen ersten Lockerungsschritt der NRW-Landesregierung am 7. Mai war für die Sportler am Montag ein zweiter gefolgt. Doch so langsam wird es unübersichtlich. Wir stellen die wichtigsten Fragen - und beantworten sie:

Welche Sportarten dürfen wieder ihren Sport ausüben?

Es ist das vielleicht größte Missverständnis der Lockerungsmaßnahmen: Alle Aktiven dürfen Sport treiben, wenn er draußen, kontaktfrei, mit Abstand und unter Einhaltung von Hygienebedingungen und -konzepten passiert. So dürfen zum Beispiel auch Fußballer Sport treiben dürfen – sie dürfen eben nur keine Zweikämpfe machen. Gegen Passübungen, Torschusstraining oder Ähnliches ist nichts einzuwenden – solange das eingehalten wird, was NRW-Staatssekretärin Andrea Milz öffentlich gesagt hat: „Grundsätzlich gilt immer das, was in der Corona-Schutzverordnung steht.“

Was haben die 1,5 Meter Abstand damit zu tun?

Besagtes Abstandsgebot ist das Oberthema. Sportartübergreifend gilt: Ist dieser Abstand von anderthalb Metern gegeben, darf Sport getrieben werden. Hinzu kommen „geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz“, wie es in der Corona-Schutzverordnung heißt.

Darf wieder Hallensport betrieben werden? Auch in Schwerte?

Ja, ab dem 11. Mai ist Hallensport wieder möglich – theoretisch. In der Praxis aber sind die Sporthallen in unserer Stadt noch nicht wieder für den Übungsbetrieb der Vereine freigegeben. Das offizielle Statement der Stadt zu dem Thema: „Die Stadt Schwerte hat die Coronaschutzverordnung zur Kenntnis genommen und wird geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern treffen, auf deren Grundlage und nach deren Umsetzung städtische Turn- und Sporthallen wieder zur Verfügung gestellt werden können.“
Weil der Gesetzestext der Corona-Schutzverordnung des Landes erst seit dem vergangenen Wochenende vorliege, habe der zeitliche Vorlauf einfach nicht ausgereicht, sagt Stadtsprecher Ingo Rous zur Erklärung.

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Zu beachten ist außerdem: Auch der Hallensport muss selbstverständlich die Corona-Schutzverordnung erfüllen. Die Handballer zum Beispiel dürfen unter Einhaltung der Hygienestandards zwar Technik trainieren, der für die Sportart unerlässliche Körperkontakt aber ist nicht gestattet. „Mit Körperkontakt fällt alles unter den 30. Mai“, sagt Milz. Bis dahin müsse man kreativer werden in den Spielformen, meint die Staatssekretärin und verweist zum Beispiel einen Acht-Punkte-Plan, den der Deutsche Handballbund unter dem Titel „Vom autonomen Training zum Wettkampfbetrieb“ herausgegeben hat.

Wie groß dürfen Trainingsgruppen sein?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, weil es auch von dem verfügbaren Platz abhängt. Auch hier gilt: 1,50 Meter in alle Richtungen. Nach oben hin gibt es bei Gruppengrößen keine Grenzen, wenn die Regeln eingehalten werden. Je mehr Quadratmeter Fläche, desto mehr Personen können an einem Sportangebot teilnehmen.

Wie sehen Hygienemaßnahmen aus?

Kabinen und Duschen bleiben geschlossen. Selbstverständlich ist, umgezogen zum Sportangebot zu kommen. In vielen Sportarten gibt es präzise Angaben über Desinfektion von Sportgeräten und Sonderbestimmungen zum Spiel. Im Tischtennis sollen Bälle zum Beispiel regelmäßig desinfiziert werden, nur der eigene Schläger benutzt werden. Die Maßnahmen sind für jede Sportart unterschiedlich.

Wer ist verantwortlich, die Corona-Regeln einzuhalten?

Der Veranstalter sind verantwortlich, dass er Angebote schafft, die mit der Corona-Schutzverordnung vereinbar sind. Teilnehmer sind darüber hinaus verantwortlich, alle Regeln auch einzuhalten.