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2G-Regelung auf Sportplätzen: „Bin ich denn jetzt das Ordnungsamt?“
Fußball
2G heißt das Zauberwort - auch auf den Sportplätzen gilt NRW-weit für alle ab 16 Jahre und älter, dass nur genesene oder vollständig geimpfte Personen zugelassen sind.
Seit Mittwoch (24. November) gilt die neue Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung. Und damit tritt auch die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) in Kraft.
„Bin ich denn das Ordnungsamt?“ Die erste Reaktion von Thomas Redel, Sportlicher Leiter des Geisecker SV, veranschaulicht die Auswirkung der Regelung für die Vereine. Denn diese haben letztlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten auch wirklich die 2G-Kriterien erfüllen. „Wir werden es wohl so machen müssen“, sagt Redel und meint damit eine Überprüfung des Impf- oder Genesenen-Nachweises beim Betreten der Sportanlage. Das gilt für Zuschauer genauso wie für die aktiven Spieler, auch der gegnerischen Mannschaft.
Praxistest beim Geisecker Kreispokalspiel
Die Geisecker sind der erste Schwerter Klub, der in der Praxis mit der neuen 2G-Regelung konfrontiert wird. Im Vorfeld des Kreispokalspiels am Donnerstagabend bei der Spielvereinigung Nachrodt hatten sich die Nachrodter Verantwortlichen schon gemeldet, um auf eine solche Eingangskontrolle auch für die Spieler der „Kleeblätter“ hinzuweisen.
In diesem Punkt setzt Frank Samson, Geschäftsführer des VfL Schwerte, allerdings auch auf die Verantwortlichkeit des jeweiligen Gästeteams. Er gehe davon aus, dass der 2G-Nachweis der auswärtigen Spieler durch den gegnerischen Verein überprüft und übermittelt wird, sagt Samson.
Kaum Zusatzaufwand für Zuschauer und eigene Spieler
Und für die eigenen Akteure und auch für die Zuschauer sei der zusätzliche Aufwand sicherlich zu stemmen, meint Samson. „Das wird einmal kontrolliert und dann dokumentiert - und beim nächsten Mal wird dann nur noch die Abfrage gemacht. Wir haben im Schnitt 100 bis 200 Zuschauer. Da stellen wir zwei Ordner an den Eingang und scannen die Impfausweise. Das geht relativ schnell“, sagt Samson.
Für die erste Mannschaft in der Bezirksliga sieht auch Hans Haberschuss, Vorsitzender des ETuS/DJK Schwerte, keinen nennenswerten Mehraufwand. „Da steht sowieso jemand am Einlass, um zu kassieren“, so Haberschuss. Aber was ist mit den unteren Mannschaften? „Theoretisch müsste man doch sonntagsmorgens um 9 Uhr schon jemanden dahinstellen. Ich weiß nicht, wie die Vereine das leisten sollen“, sagt Haberschuss.
Kein Wachhund mit gefletschten Zähnen
Dass die Unterstützung seitens des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) zu wünschen übrig lässt, meint auch Jürgen Rump, Präsident des Kreisliga-A-Tabellenführers VfB Westhofen. „Der Verband reicht die Verantwortung weiter an die Vereine“, findet Rump. Und deren Ehrenamtler müssten sich nun schlau machen, „was zu tun ist und wie es umzusetzen ist“, so Rump weiter. Für den VfB könne er sagen, „dass nach bestem Wissen und Gewissen“ kontrolliert werde, so Rump. „Aber eins ist auch klar: Es wird kein Wachhund mit gefletschten Zähnen im Eingangsbereich stehen.“
Als Schwerter Sportredakteur seit 2000 auf den Sportplätzen und in den Hallen unterwegs – nach dem Motto: Immer sportlich bleiben!
