Jürgen Kemper ist Vorsitzender des TV Rot-Weiß Nordkirchen und arbeitet freiberuflich als Tennistrainer. © Beate Dorn

Coronavirus

Soforthilfe geht an der Lebenswirklichkeit von Trainern vorbei

Wenn Tennistrainer Jürgen Kemper nicht arbeitet, liegen nicht nur seine Einnahmen, sondern auch seine Kosten auf Eis. Darin liegt das Problem der Soforthilfe. Sie hilft den Freiberuflern nicht.

Nordkirchen

, 27.04.2020 / Lesedauer: 3 min

Die Soforthilfe soll in der Corona-Krise eigentlich Unternehmen und Selbstständige vor dem Bankrott retten. Doch Jürgen Kemper (61) hilft das Hilfspaket nicht. Der Tennistrainer aus Nordkirchen hat einen Antrag gestellt, wartet immer noch auf Geld und will es mittlerweile gar nicht mehr haben. Denn ihm hilft es letztlich nicht.

Seit Jahrzehnten arbeitet Jürgen Kemper als Tennistrainer. Er ist Vorsitzender des TV RW Nordkirchen und im Bezirksvorstand Münsterland als Jugendkoordinator aktiv. Doch wenn man den 61-Jährigen auf die NRW-Soforthilfe anspricht, schüttelt dieser nur den Kopf.

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Seit dem 17. März, als Tennishallen und -plätze auf Anordnung schließen mussten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, geht der Umsatz von Jürgen Kemper gegen Null. Etliche Tennisstunden gibt er sonst monatlich. Seit vielen Jahren ist das so. So verdient Kemper sein Geld. Die Einnahmen brechen ihm nun weg.

Soforthilfe deckt nur Jürgen Kempers Betriebsausgaben

Und das Soforthilfe-Programm greift bei ihm schlichtweg nicht, berichtet er. Vor Wochen stellte Kemper einen Antrag. Aber: „Das hat nicht geklappt“, sagt er. Er fragte nach, landete auch in der Hotline des Landes NRW. Mittlerweile soll sein Antrag bewilligt sein, aber ein Schreiben habe er bis heute nicht erhalten. Und Geld - bei Solo-Selbstständigen liegt die Einmal-Summe bei rund 9.000 Euro - sei auch nicht eingegangen. „Ich will es auch gar nicht mehr haben“, sagt Kemper.

Denn er hat einen Haken an dem Maßnahmen-Paket entdeckt. Die Soforthilfe ist dafür gedacht, Betriebskosten zu decken. Bei vielen Selbstständigen sind das Miete oder Verträge, die weiterlaufen. „Betriebsausgaben fallen bei mir erst an, wenn ich auf de Platz stehe“, sagt Kemper dagegen: für Fahrten und Ausrüstung wie Bälle, Schläger und Kleidung. „Dafür“, meint Kemper, „brauche ich dieses Geld nicht.“

Anders bei Kurzarbeitergeld für Angestellte: Hier springt der Staat für einen Teil der Ausfälle ein. Wofür die Angestellten das Geld ausgeben, ist Ihnen überlassen. Was Kemper gebraucht hätte, wäre etwas gewesen, wovon er leben kann. Der Kühlschrank füllt sich jetzt nicht mehr ohne Rücklagen. Und so wie Kemper sei es vielen Kollegen aus der Trainerbranche gegangen.

Für private Einkäufe kommt der Staat nicht auf

Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt: Die Soforthilfe dürfe nicht Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge abdecken. Für Zuschüsse müsste Kemper nun zum Jobcenter gehen und Sozialhilfe beantragen. Da kann er nur mit dem Kopf schütteln. Denn er geht davon aus, dass er den Großteil der Sozialhilfe nach einer Vermögensprüfung wieder zurückzahlen müsste.

„Bis zum Monatsende halte ich noch durch“, sagt Kemper. Und dann ist der 4. Mai, an dem er auf Öffnung der Tennisplätze hofft, womit er wieder Einnahmen generieren könnte, auch nicht mehr weit.

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