
© Hendrik Nachtigäller
Wenn ein Fußballer das Coronavirus hat, müssen alle Spieler in Quarantäne?
Fußball
Testspiele sind wieder erlaubt, doch viele Fragen beschäftigen die Fußballvereine in Westfalen. Wie viele Personen dürfen sich gemeinsam ein Spiel anschauen? Wer haftet? Was passiert bei einem infiziertem Spieler?
Testspiele in Nordrhein-Westfalen unter Aufsicht des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen laufen bereits seit dem 25. Juni wieder. Erst vergangenen Samstag haben sich rund 30 Fans des BV Brambauer II aus Lünen nicht an die Abstandsregelungen bei einem Testspiel gehalten.
Doch wer muss dafür Sorge tragen, dass der Abstand am Sportplatz eingehalten wird? Wer haftet, wenn dies nicht geschieht?
Viele Fragen, die bei vielen Vereinen aktuell noch unbeantwortet sind. Wir geben einen Überblick.
? Wie viele Personen dürfen sich aktuell gemeinsam ein Spiel angucken, ohne die Abstandsregelung einzuhalten?
300 Zuschauer sind mittlerweile bei Testspielen zugelassen. Das bedeutet aber nicht, dass sich größere Gruppen zusammentun können und das Spiel gemeinsam verfolgen. Das Land Nordrhein-Westfalen verweist in einer Anfrage unserer Redaktion auf die aktuelle Coronaschutzverordnung. Dort steht, dass aktuell eine Personengruppe von maximal zehn Leuten zusammentreffen und sich ein Fußballspiel anschauen kann.
? Wer ist für die Einhaltung der Coronaschutzverordnung verantwortlich?
Alle. Während der gastgebende Verein vor allem dafür zuständig ist, Sorge zu tragen, dass nicht mehr als 300 Zuschauer auf die Anlage kommen, alle Daten rückverfolgt werden können und ausreichend Desinfektionsmittel auf der Anlage bereitsteht, ist jeder selbst dafür verantwortlich, sich an die Abstandsregeln zu halten.
„Die Vorschriften über den Abstand richten sich an jedermann“, erklärt das Land NRW in seiner Antwort auf unsere Presseanfrage.
? Haftet der Verein bei Nichteinhaltung?
Erstmal nicht. Sollten Ordnungsamt oder die Polizei die Einhaltung der Coronaschutzverordnung am Fußballplatz kontrollieren, muss nicht der Verein die Bußgelder bezahlen. „Bei Verstößen droht demjenigen, der gegen die Vorschrift verstoßen hat, ein Bußgeld“, antwortet die Presseabteilung der Staatskanzlei NRW.
Ordnungsgelder im niedrigen vierstelligen Bereich könnten dann drohen. Doch auch der gastgebende Verein ist in der Verantwortung, bei der Durchführung auf die aktuelle Coronaschutzverordnung zu achten.
? Was passiert, wenn ein Spieler mit dem Coronavirus infiziert ist und kurz zuvor an einem Spiel teilgenommen hat? Müssen alle Spieler dann in Quarantäne?
„In dem geschilderten Beispiel ist es durchaus denkbar, dass alle anderen Spieler ebenfalls in Quarantäne müssen“, erklärt das Land NRW auf unsere Anfrage. Die Entscheidung darüber trifft aber nicht das Land, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde.
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