
© dpa
Unsicherheit bei den Vereinen: Verwirrung um Testpflicht beim Kontaktsport
Amateursport
Wann brauche ich trotz sinkender Inzidenzen noch einen negativen Test, um am Sportbetrieb teilnehmen zu dürfen? Diese Frage sorgte bei einigen Verein zuletzt für Ungewissheit. Das Land NRW klärt auf.
So manch einer dürfte im Verordnungs- und Regel-Dschungel der vergangenen Pandemie-Monate zeitweise den Überblick verloren haben. Angesichts sinkender Corona-Inzidenzen treten nach und nach immer weitere Lockerungen in Kraft. Dabei sorgte im Amateursport zuletzt vor allem die Frage für Verwirrung, wann denn nun ein negativer Corona-Test zur Sportausübung benötigt wird. Vom Land NRW gab es dazu jetzt eine eindeutige Antwort.
Landesweite Inzidenz ist für Testpflicht entscheidend
Gerade der aktuelle Stufenplan und die teils undurchsichtigen Regelungen hatten bei einigen Vereinen im Kreis Unna in den vergangenen Tagen für Unsicherheit gesorgt. Darf ich trainieren, wenn die Inzidenz im Kreis unter 35, oder gilt doch noch die Testpflicht? Und falls negative Tests erforderlich sind, reichen auch Selbsttest aus dem Supermarkt?
Diesbezüglich sorgte das zuständige NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Anfrage dieser Redaktion jetzt für Klarheit. „Mit Blick auf die Testpflicht kommt es darauf an, ob es sich um Kontaktsport oder kontaktfreien Sport handelt“, heißt vom Ministerium. Konkret bedeutet das, „liegt die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 35, gilt ab dem übernächsten Tag die Inzidenzstufe 1.“
Selbsttests sind nicht ausreichend
In diesem Fall ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich. Voraussetzung ist allerdings ein negativer Corona-Test. Die Pflicht, einen negativen Test vorzuweisen, ist aktuell noch in Kraft, denn sie entfällt dem Ministerium zufolge erst, „wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt.“
Dieser Fall werde laut Gesundheitsministerium für Nordrhein-Westfalen vermutlich ab Freitag eintreten. Bis dahin gilt: Testen ist weiterhin Pflicht. Dabei betonte das Ministerium noch einmal, dass auf jeden Fall „ein negativer Testnachweis von einer offiziellen Teststelle erforderlich ist.“ Selbsttests, die mittlerweile beispielsweise in Supermärkten und Drogerien erhältlich sind, sind demnach nicht zulässig.
Vor einiger Zeit aus dem Osnabrücker Land nach Dortmund gezogen und seit 2019 bei Lensing Media. Für die Ruhr Nachrichten anfangs in Dortmund unterwegs und jetzt in der Sportredaktion Lünen tätig – mit dem Fußball als große Leidenschaft.
