Schiedsrichter-Fehler sorgt für Neuansetzung Kreisligaspiel muss wiederholt werden

Von Tom Manzelmann
Schiri-Fehler sorgt für Neuansetzung: Kreisligaspiel muss wiederholt werden
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In der Fußballkreisliga B1 Unna-Hamm haben sich der VfL Mark II und SG Bockum-Hövel III am 3. April 1:1-Unentschieden getrennt – vermeintlich. Denn Bockum-Hövel hatte im Nachgang gegen das Ergebnis Einspruch eingelegt. Mit Erfolg: Das Kreissportgericht Unna-Hamm hat diesem Einspruch nun stattgegeben und eine Neuansetzung der Partie veranlasst. Grund dafür sei ein spielentscheidender Fehler des Schiedsrichters in Bezug auf den Strafstoß gewesen, der in der Nachspielzeit ausgeführt wurde.

Folgendes ist passiert: In der Nachspielzeit gibt der Schiedsrichter Strafstoß für Bockum-Hövel. Der Marker Torwart hält den Ball – und vor dem Nachschuss pfeift der Schiedsrichter urplötzlich ab. Der Unparteiische hat von vornherein geplant, direkt nach dem Strafstoß abzupfeifen, da bereits der Elfmeter nach der regulären Nachspielzeit ausgeführt wurde. Dies muss er den Kapitänen der Mannschaften jedoch vor der Ausführung des Strafstoßes mitteilen – was er versäumt habe, erklärt der zuständige Sportrichter Michael Zahorodnyj.

Neuansetzung laut Regelwerk

So stehe in der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußballverbands, dass ein Schiedsrichter die Mannschaftsverantwortlichen darüber in Kenntnis setzen muss, wenn er vorhat, sofort nach der Strafstoßausführung abzupfeifen. Dies sei nicht geschehen, weshalb das Gericht verkündet hat: „Der Einspruch der SG Bockum-Hövel gegen die Spielwertung ist rechtmäßig).“

Im Paragrafen 58 der RuVo steht, dass eine Neuansetzung Pflicht ist, wenn der Schiedsrichter mit einem Regelverstoß maßgeblich Einfluss auf das Spielergebnis nimmt. Dies sei der Fall gewesen, als er den Nachschuss verweigert und einen möglichen 2:1-Siegtreffer verhindert hat, begründet Zahorodnyj. Durch die fehlende Kommunikation mit den Kapitänen sei die Neuansetzung die einzig richtige Entscheidung.

Es sei natürlich bitter, dass das Spiel in der Nachspielzeit durch den Schiedsrichter beeinflusst wurde und somit 90 Minuten „umsonst“ gespielt wurden. „Aber keiner kann was daran ändern“, so Zahorodnyj. Der Schiedsrichter habe sein Fehlverhalten eingeräumt. „Der Schiri hat direkt dazu gestanden“, sagt Zahorodnyj und lobt zeitgleich die Selbstreflexion des Referees.

Aufgrund einer Neuansetzung ausgelöst durch den Schiedsrichter trägt der Fußballkreis Unna-Hamm die vollen Kosten der Verhandlung. Das Wiederholungsspiel findet am 26. April um 19 Uhr beim VfL Mark II statt.

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