Neue Corona-Bestimmungen im Kreis Unna - Auch der Sport ist betroffen

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Neue Corona-Bestimmungen im Kreis Unna - Auch der Sport ist betroffen

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Aufgrund einer erhöhten Zahl von Corona-Infizierten im Kreis Unna müssen nun weitere Maßnahmen getroffen werden. Von den neuen Regelungen sind die Sportler im Verbreitungsgebiet geringfügig betroffen.

Lünen, Alstedde, Wethmar

, 08.10.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Kreis Unna ist die Zahl der Corona-Infizierten in den vergangenen Tagen drastisch gestiegen – so stark, dass die 7-Tages-Inzidenz von 35 inzwischen überschritten wurde. Innerhalb einer Woche kamen mehr als 36 neue Fälle pro 100.000 Einwohner hinzu. Nun müssen laut der Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen weitere konkrete Maßnahmen getroffen werden. Deswegen erlässt der Kreis nun eine Allgemeinverfügung.

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Die dort angeführten neuen Bestimmungen betreffen auch die Sportler im Verbreitungsgebiet. Ab dem 7. Oktober 0 Uhr gilt nun ein Turnierverbot für Kontaktsportarten, beispielsweise Fußball und Basketball. Jedoch werden Wettbewerbsveranstaltungen nur untersagt, wenn gleichzeitig mehr als zwei Mannschaften daran teilnehmen. Somit ist der laufende Liga- beziehungsweise Spielbetrieb von den aktuellen Regelungen nicht betroffen. Ziel ist es, die Anzahl der Kontakte von Sportlern zu minimieren und so ein Infektionsrisiko auszuschließen.

Derby zwischen Alstedde und Wethmar kann stattfinden

BW Alstedde sowie der TuS Westfalia Wethmar haben für das angesetzte Derby am kommenden Samstag also Glück gehabt und es kann gespielt werden. Von einer Zuschauerbegrenzung ist in der Allgemeinverfügung nicht die Rede. Somit dürfen die angemeldeten 500 Zuschauer beim Spiel in Lünen mitfiebern. Die Karten wurden bereits alle verkauft.

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Trotzalledem ist immer noch Vorsicht geboten, betont auch Landrat Michael Makiolla in einem Appell an die Bürger: „Halten Sie Abstand, tragen Sie die Maske. Ich appelliere an Sie, den Kampf gegen das Virus als einen gemeinsamen Kampf von uns allen zu verstehen, den wir nur mit vereinten Kräften gewinnen werden.“ Die neu erlassenen Regelungen, die auch den Schul- und Kitabetrieb sowie private Feiern betreffen, gelten bis einschließlich 25. Oktober.