Die ersten fünf Lüner Sportvereine erhalten Soforthilfe vom Land NRW

© Hans Blossey

Die ersten fünf Lüner Sportvereine erhalten Soforthilfe vom Land NRW

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Der Landessportbund hat bestätigt, dass fünf Lüner Vereine finanzielle Unterstützung aus dem Soforthilfe-Programm der Regierung beantragt - und bewilligt - bekommen haben.

Lünen

, 04.05.2020, 07:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie steht der organisierte Sportbetrieb in Deutschland weiter fast vollständig still. Den Vereinen entgehen dadurch Einnahmen, während einige Kostenpunkte dennoch weiterlaufen. Um den Fortbestand von notleidenden Sportklubs in der Krise zu sichern, können diese bis zum 15. Mai Soforthilfen aus einem 10-Millionen-Euro-Rettungsschirm beim Landessportbund (LSB) des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Die ersten fünf Lüner Vereine haben das nun getan.

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und gemeinnützig anerkannt ist. Dabei gewährt das Land NRW „für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.“ So lauten die Vorgaben.

Liquiditätsengpass wegen Coronavirus überbrücken

Die Lüner Vereine Lüner SV Handball, Lüner SV Fußball, Blau-Weiß Alstedde Fußball, Tan Gun Sports und MiMa Sports haben bereits finanzielle Unterstützung aus dem Rettungsschirm bewilligt bekommen, wie der LSB auf Nachfrage der Ruhr Nachrichten bekanntgab. „Diese Vereine konnten nachweisen, dass sie durch die Corona-Pandemie, und damit seit Mitte/Ende März, einen Liquiditätsengpass haben“, erklärt LSB-Sprecher Frank-Michael Rall.

Ungeprüft seien dabei aber keine Zahlungen rausgegangen. „Die Vereine konnten zum Beispiel hohe Mieten von Räumlichkeiten oder Personalkosten angeben, sodass wir sagen konnten: Ja, da für den Antrag gibt es Geld“, erläutert Rall.

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Der Verband rechnet damit, dass dieses nun auch für die entsprechend beantragten Gründe genutzt wird. „Der kleine Mini-Antrag ist sehr unbürokratisch. Da stehen die Punkte und dann wird dazu eine Summe vom Verein angegeben, die dem Verein fehlt. Daran berechnen wir das Gesamtvolumen. Dann gehen wir davon aus, dass der Verein das Geld dann auch dafür einsetzt.“

Zunächst als einmalige Finanzspritze vorgesehen

Mit den nun erhaltenen Summen müssen die Vereine dann aber auch zunächst einmal Haushalten. „Im Moment kommt das Geld aus dem Sondertopf“, sagt Rall. Eine erneute Zahlung aus diesem sei „eigentlich nicht“ vorgesehen. „Es kann aber sein, dass sich noch ein neuer Topf eröffnen könnte, wenn man in der Folge feststellt, es ist Mitte Mai und die Vereine haben immer noch Probleme, weil der Sportbetrieb nicht durchgeführt werden kann“, erklärt Rall.