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Der FLVW klärt auf: Deshalb haben Platzverweise Bestand und Gelbe Karten verfallen
Fußball
Wer in den bisher absolvierten Partien einen Platzverweis erhalten hat, wird im Fall einer Saison-Annullierung auch in der neuen Spielzeit gesperrt. Gelbe Karten verfallen indes. Das hat einen Grund.
Die Corona-Zwangspause im Amateurfußball dauert mittlerweile beinahe ein halbes Jahr. Für Spieler, die in den bislang absolvierten Partien einen Platzverweis erhielten, wird die fußballfreie Zeit unterdessen noch länger andauern. Wie der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) kürzlich bekannt gab, werden einige Sperren im Falle einer Annullierung der aktuellen Spielzeit in die neue Saison übertragen.
Sperren unabhängig von Ende des Spieljahres
Fußballer, die es in den wenigen Spielen geschafft haben, fünf Gelbe Karten zu sammeln, können sich derweil freuen: Ihre Sperre würde sich in Luft auflösen. Das hängt vor allem mit den grundsätzlichen Bestimmungen des FLVW zusammen.
So ist für den Umgang mit Sperren nach Roten beziehungsweise Gelb-Roten Karten der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) sowie eine etwaige Sportgerichtsentscheidung verantwortlich. Das bestätigte der FLVW auf Anfrage dieser Redaktion.
„Diese Sperren werden als Spielsperren ausgesprochen und würden auch nach Beendigung des jeweiligen Spieljahres (30. Juni) Bestand haben – unabhängig davon, ob eine Saison gewertet oder nicht gewertet wird“, betont der FLVW in Rücksprache mit Reinhold Spohn, dem Vorsitzenden des Verbands-Fußball-Ausschuss.
Individuelle Entscheidungen der Landesverbände
Anders ist die Situation bei Sperren, die in Zusammenhang mit der fünften Gelben Karte stehen. Hier können die einzelnen nordrhein-westfälischen Landesverbände ein eigenes Vorgehen umsetzen. Der FLVW habe in seinen Durchführungsbestimmungen festgelegt, „dass Gelbe Karten und daraus resultierende mögliche Sperren nach Ende eines Spieljahres gelöscht werden – analog zum Vorgehen beispielsweise im Profifußball“, so der Verband.
Diese Formulierung sei letztlich auch dafür verantwortlich, dass eine mögliche Sperre nach der fünften Gelben Karte in der aktuellen Situation bei einer Annullierung der Spielzeit verfallen würden.
Somit können die einzelnen NRW-Landesverbände in Eigenregie über die Handhabung und den Umgang mit Verwarnungen und etwaigen Sperren entscheiden. Dies sei Spohn zufolge der ausschlaggebende Grund dafür, dass der FLVW, der Fußball-Verband Niederrhein (FVN) und der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) voneinander abweichende Regelungen treffen könnten.
Vor einiger Zeit aus dem Osnabrücker Land nach Dortmund gezogen und seit 2019 bei Lensing Media. Für die Ruhr Nachrichten anfangs in Dortmund unterwegs und jetzt in der Sportredaktion Lünen tätig – mit dem Fußball als große Leidenschaft.
