Sprachlosigkeit herrschte beim BV Brambauer am Mittwochabend, als Sportrichter Jürgen Oelker (Borussia Dortmund) die Urteile zu den Ausschreitungen nach dem Kreisliga-A-Spiel zwischen Brambauer und dem SV Westrich (13. November) verkündete. Harte Urteile waren erwartet worden, aber die Länge der Sperren schockierte die Verantwortlichen des BV Brambauer dann doch etwas. Deswegen akzeptierten sie das Urteil anders als der SV Westrich nicht sofort.
18 Monate Sperre erhielt ein Spieler des BV Brambauer für eine Spuckattacke. Er wird bis zum 25. Juli 2024 kein Fußball mehr spielen. Ein weiterer Brambaueraner, der einem Gegner die Nase gebrochen hatte, erhielt 9 Monate Sperre. Vier Monate Sperre erhielt der einzige verurteilte Westricher, der mit einem Schlag auf das Spucken reagiert hatte. Er wird bis 25. März 2023 gesperrt sein.
Eine Funktionssperre von fünf Jahren sprach das Sportgericht gegen einen Brambaueraner Spielervater in Abwesenheit aus, der einen Westricher bewusstlos geprügelt hatte und von diesem, am Boden liegend, erst abgelassen hatte, nachdem ihn Westricher und Brambaueraner vereint wegzerrten. Er wird kein Amt in einem Verband oder Verein ausüben und darf auch nicht als Trainer arbeiten. Oben drauf kommen noch 250 Euro Geldstrafe.
Gericht berät lange vor Urteil
Eine halbe Stunde lang hatte sich das vierköpfige Sportgericht nach Befragung der geständigen Beschuldigten und mehrere Zeugen aus den Vereinen sowie des Schiedsrichters beraten. Dann richtete Oelker das Wort direkt an den Brambaueraner, der zugegeben hatte, gespuckt zu haben: „Es ist die Auffassung der Kammer, dass Spucken so ziemlich das Schlimmste ist, was passieren kann. Die Strafe musste deswegen höher ausfallen.“
Der zweite verurteilte Spieler des BV Brambauer hatte zwar ebenfalls die Tat eingeräumt und sich entschuldigt, das Sportgericht nahm ihm aber nicht ab, dass der Nasenbruch des Gegenspielers „mal eben so“ im Gerangel per Ellenbogen passiert sei, sondern es einen bewussten Schlag gegeben habe. Er hatte sich vor Urteilsverkündung noch einmal entschuldigt. „Das war eine absolute Katastrophe von mir.“
Dem verurteilten Westricher rechnete das Sportgericht an, dass er nur ein Mal zugeschlagen hatte. Der Tenor: Anderen wären beim Anspucken wohl die Sicherungen vollkommen durchgebrannt. Oelker: „Es war nur bei diesem einen Schlag als Reaktion geblieben.“
Schockierende Schilderungen
Kopfschütteln hatte zuvor bei der Beweisaufnahme geherrscht. Zunächst schilderte der später zu 18 Monaten Sperre verurteilte Brambaueraner, dass er sich bei dummen Sprüchen und ausländerfeindlichen Beleidigungen auf dem Weg zur Kabine zurückgehalten habe. Dann brannten die Sicherungen durch. Dass er gespuckt habe, gab er zu. „Wo haben Sie ihn getroffen?“, fragte Oelker. „Im Gesicht“, antwortete der Beschuldigte, der daraufhin einen Schlag gegen den Unterkiefer vom Westricher bekam. Auch dieser gab seinen Schlag zu. „Das war wie eine Reflexhandlung“, sagte er.

Der später zu neun Monaten Sperre verurteilte Brambaueraner hatte sich ursprünglich aus den ganzen Tumulten rausgehalten. Wie genau er dann in die Ausschreitungen verwickelt wurde, ging aus den Aussagen nicht klar hervor – doch plötzlich war er mittendrin. Er stellte den Nasenbruch eines Westrichers dann als Befreiungsaktion und Notwehr da. „Ich hatte noch nie etwas mit Gewalt oder einer Roten Karte zu tun“, sagte er. Zeugenaussagen unterstellten ihm dagegen einen Tritt mit dem Knie ins Gesicht, was der Beschuldigte klar abstritt.
Völlig fassungslos war das Gericht bei der Schilderung über die Taten des Brambaueraner Spielervaters. Dieser hatte einem Westricher nach übereinstimmenden Berichten eine Kopfnuss gegeben. Beim Wort „Beschützerinstinkt“ schüttelte das Sportgericht da nur den Kopf. „Er sagte mir, ich soll seinen Sohn nicht anpacken. Er hat mir dann an die Kehle gegriffen und mir eine Kopfnuss verpasst“, erklärte das Opfer – dann setzen dessen Erinnerungen aus.
Würgen durch Spielervater
Der Spielervater soll den Westricher am Boden liegend weiter gewürgt haben. Es brauchte mehrere Westricher und Brambaueraner, damit er von dem Westricher abließ. Zu dem Zeitpunkt sei der Westricher nicht mehr bei Bewusstsein gewesen. Zwei Tage befand er sich danach im Krankenhaus, zwei Wochen war er krankgeschrieben. „Ich habe mir anwaltlichen Beistand geholt, um dagegen vorzugehen“, sagte er. „Vernünftig“, entgegnete Sportrichter Patrick Neumann (Husen Kurl). Die Ermittlungen laufen.
Wie viele Spieler, Vereinsvertreter und Zuschauer an den Gewaltaktionen vom 13. November letztlich beteiligt waren, blieb unklar. Vier Sporturteile sind jetzt gesprochen – auch weil beide Vereine sich an der Aufklärung beteiligt hatten, wie Oelker unterstrich.