Dieser Vorfall hatte hohe Wellen geschlagen: Ein SW Meckinghoven zugeordneter Spielervater soll im Nachgang eines D-Jugendspiels im Hirschkampstadion am 22. Oktober einen Spieler des VfB Waltrop rassistisch beleidigt haben. Für das Kreisjugendsportgericht des Fußballkreises Recklinghausen stand diese Tat offenbar außer Zweifel. Die Rechtsinstanz verbannte den Mann vor wenigen Wochen von den Plätzen, sprach neben einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro ein Betätigungsverbot für die Dauer von zwei Jahren aus. So lange darf der Dattelner kein Amt in einem dem FLVW angeschlossenen Verein ausüben. Zudem ist es ihm verboten, in dieser Zeit Fußballplätze im Fußballkreis RE zu betreten bei Spielen von SW Meckinghoven.
Kreisgericht war nicht zuständig
Das Bezirksjugendsportgericht als nächsthöhere Instanz hob dieses Urteil nun auf und verwies das Verfahren zurück an den Kreis. Der Grund ist dabei formeller Natur: Das Kreisjugendsportgericht hätte die Angelegenheit gar nicht behandeln dürfen, erklärt auf Nachfrage Wolfgang Koschei (Gladbeck), der Vorsitzende des Bezirksjugendsportgerichts V, das mit dem Meckinghover Einspruch betraut war. Seit Jahren sei es zwingend erforderlich, dass bei Verfahren mit Gegenstand von besonderer Schwere - und dazu zählen explizit alle Vorfälle mit Rassismus als Tatgegenstand - das Verbandssportgericht tätig werden muss. Folglich sei der Kreis damit gar nicht zuständig.
Spielervater gilt weiter als Beschuldigter
Koschei erklärt: „Damit musste das Urteil des Kreisjugendsportgerichts aufgehoben werden.“ Für den bereits verurteilten Spielervater heißt das: Er darf wieder Sportplätze besuchen. Allerdings, darauf verweist Wolfgang Koschei, sei die Angelegenheit damit nicht beendet. Die Sache wird nun erneut verhandelt - diesmal dann vor dem Verbandsjugendsportgericht. Zu welchem Urteil diese Rechtsinstanz kommen wird, ist nicht vorherzusehen. Der Spielervater gilt bis dahin weiter als Beschuldigter in der Sache.
Strafmaß war nicht Gegenstand
Wann es zu einer Verhandlung kommen wird, ist offen. Die Sache liegt erst einmal wieder beim Kreis, der wiederum die Angelegenheit weiterleiten wird. Der beschuldigte Dattelner wird sich damit erneut verantworten müssen, eine Strafe wie das Betretungsverbot ist damit nicht vom Tisch. Beim Thema Rassismus, so sagt Wolfgang Koschei, gebe es wenig Spielraum. Der Gladbecker sagt explizit: Er habe zwar das Urteil der Kreisjugendsportgerichts aufgehoben. Das sei aber ausschließlich aus formalen Gründen geschehen. Das vom Kreisjugendsportgericht verhängte Strafmaß sei nicht Gegenstand seines Entscheids gewesen.
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