Dass sich Kültürspor Datteln in der zweiten Runde des Recklinghäuser Kreispokals im Elfmeterschießen gegen den TuS Henrichenburg durchsetzte, geriet am Sonntag (6. August) fast zur Nebensache. Schiedsrichter Hans-Georg Bintakies hatte das Spiel vor der Halbzeitpause für mehrere Minuten unterbrochen. Was seiner Wahrnehmung nach passiert war, hat Bintakies im Spielbericht niedergeschrieben. Der geht an den Pokalspielleiter. Der müsste die Sache ans Sportgericht weiterleiten. Und das kann eine saftige Strafe verhängen.
Bintakies bestätigt knapp 24 Stunden nach dem Pokalspiel auf Nachfrage dieser Redaktion, was er gehört und entsprechend im Spielbericht notiert habe: „Zuschauer haben in Richtung der Dattelner Spieler gerufen: ,Ihr seid Tiere und ihr spielt auch wie Tiere.‘ Da ist jegliches Maß überschritten.“ Der Referee, Mitglied im Kreisschiedsrichterausschuss, hat diese Aussagen Zuschauern des TuS Henrichenburg zugerechnet, wie er ebenfalls auf Nachfrage bestätigt. Als sich die Gemüter beruhigt hätten, habe er das Spiel fortsetzen können. Sein Eintrag aber bleibt. „Alles wird jetzt wohl den Lauf der Dinge nehmen. Keine Ahnung, was passiert“, so Bintakies.
Hohe Strafen sind möglich
Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat in dieser Saison seinen Strafenkatalog massiv verschärft. Die drei NRW-Verbände - Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen - arbeiten hier zusammen. Alle drei, so sagt es Reinhold Spohn (Herne), der Verbandsfußballausschussvorsitzende in Westfalen und stellvertretende Vorsitzende im WDFV, seien einig gewesen: Härtere Strafen müssten her. So steht neu in Paragraf 9a der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVo): Wegen unsportlichen Verhaltens auch der Zuschauer kann jeder Verein mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belangt werden. „Natürlich soll diese Summe abschreckend wirken“, erläutert Reinhold Spohn. Im Ausschuss sei man sich einig gewesen, „dass es nur über den Geldbeutel“ geht: „Tatsache ist, dass die Zahl der Spielabbrüche und tätliche Angriffe in den vergangenen Jahren zugenommen haben.“
Rechts- und Verfahrensordnung gilt bis in die Kreisliga C
In Datteln war es demnach zu einem Beinahe-Abbruch gekommen. Ob sich jeder Verein der Tragweite bewusst ist, ist unklar: Zwar werden gravierende Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung auf den jeweiligen Staffeltagen kommuniziert. „Aber erst wenn es erste Urteile gibt, tritt wohl eine abschreckende Wirkung ein“, sagt Reinhold Spohn. Der darauf verweist: Die neue Rechtsprechung ist gültig bis in die unterste Kreisliga, in Recklinghausen ist dies die Kreisliga C. Und auch der Kreispokal ist dabei keine Ausnahme.
Folgende Strafmaße sind laut Paragraf 9a der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehen:
- Unsportliches Verhalten: bis zu 5.000 Euro
- Kein ausreichender Ordnungsdienst: bis 2.500 Euro
- Mangelnder Schutz des Schiedsrichters, der Assistenten oder des Gegners: bis 7.500 Euro
- Herbeiführen eines Spielabbruchs: bis 7.500 Euro
- Aktive oder passive Bestechung (auch der Versuch): bis 7.500 Euro
Dazu drohen Mannschaften Abzüge von einem bis sechs Punkten in der Meisterschaft und im Wiederholungsfall der Ausschluss aus dem Spielbetrieb.
Verein haftet für seine Zuschauer
Wörtlich heißt es zudem unter Paragraf 9a, Absatz 5: „Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.“
Auf diesen Passus könnte ein Verfahren fußen, sollte es gegen den Verein TuS Henrichenburg eingeleitet werden. Wie Reinhold Spohn sagt, seien die Strafbestände und die Strafmaße in Paragraf 9a RuVo im Vorfeld juristisch geprüft worden und damit wasserdicht.
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