Kinder bis 14 Jahren dürfen ab Montag, 8. März, wieder mit maximal 20 Teilnehmern Sport treiben.

© Holger Lindner (Archiv)

Lockerungs-Wirrwarr: Liebe Regierung, versteht ihr das eigentlich selbst?

rnMeinung

Die Öffnungsperspektive der Bundesregierung ist unnötig kompliziert geschrieben und teilweise frei interpretierbar. Allein beim Thema Sport blickt kaum noch einer durch. Ein Kommentar.

NRW

, 05.03.2021, 19:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Öffnungsperspektive der Bundesregierung lässt mehr neue Fragen entstehen, als sie beantwortet. Mehr als 24 Stunden brauchte das Land NRW schon, um klarzustellen, dass die Inzidenz, die bei den einzelnen Öffnungsschritten entscheidend ist, die landesweite ist. Doch vieles bleibt unklar - vor allem, weil viele Punkte sehr unterschiedlich interpretierbar sind, wie das Beispiel Sport zeigt.

Es fing schon am Donnerstag mit dem Schaubild der Bundesregierung an. Dort finden sich zahlreiche verschiedene Begriffe für „Sport“. Laut dem Schaubild gibt es Sport, Außen-Sport, kontaktfreien Sport, Kontaktsport und Individualsport. Dazu kommen dann noch die Begriffe „innen“ und „außen“.

Was ist zum Beispiel der Unterschied zwischen „Außen-Sport kontaktfrei“ und „Sport kontaktfrei außen“? Irgendeinen muss es ja geben, wenn extra verschiedene Begriffe verwendet werden.

Individualsport mit 20 Kindern?

Für die Regelungen ab dem 8. März hat das Land NRW dann auch noch mal zusammengefasst, was im Sport schon am Montag erlaubt ist und was nicht. Dort hieß es zuerst, „kontaktfreier Sport ist unter freiem Himmel, auch auf Sportanlagen, mit höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig“.

Soweit so gut, das ist sogar noch verständlich. Dann kommt aber der nächste Satz: „Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern bis 14 Jahre können unter Aufsicht gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.“ Doch was für eine Art von Sport ist mit dem allgemeinen Begriff „Sport“ nun gemeint?

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Nach einigen Stunden wurde die Erklärung noch mal geändert. Seitdem ist in beiden Sätzen nur von „Sport“ die Rede. War es also nur ein kleiner Fehler oder blickt selbst die Landesregierung nicht mehr durch? Gefühlt ist es eher letzteres. Aber scheinbar muss der im zweiten Öffnungsschritt erlaubte Sport nicht kontaktfrei sein.

In dem Schaubild der Bundesregierung zu den einzelnen Öffnungsperspektiven gibt es allein schon fünf verschiedene Begriffe für "Sport" plus die weiteren Beschreibungen "innen" und "außen".

In dem Schaubild der Bundesregierung zu den einzelnen Öffnungsperspektiven gibt es allein schon fünf verschiedene Begriffe für "Sport" plus die weiteren Beschreibungen "innen" und "außen". © Bundesregierung

Im Schaubild der Bundesregierung, welches derzeit zahlreich verbreitet und unter anderem durch WhatsApp-Gruppen geschickt wird, stehen die „maximal 20 Kinder“ zudem unter dem Punkt „Individualsport“. Das sorgte ebenfalls erst mal für Verwirrung.

Unklar formulierte Sätze sorgen für große Irritation

In der genaueren Erklärung ist dann aber in einem Satz von „Individualsport mit maximal fünf Personen“ und „Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern“ die Rede. Welche Sportarten dürfen die Kinder also ab dem 8. März ausüben?

Jugendfußball-Trainer hatten sich direkt gefragt, ob Fußball für die Kinder wieder erlaubt sein wird. Denn Fußball ist natürlich keine Individualsportart - zumindest nicht, wenn man mit mehreren Personen auf dem Platz steht und nicht nur alleine gegen eine Wand schießt.

Es sind nur einige Beispiele aus den neuen Bestimmungen, die aber verdeutlichen, wie kompliziert und unverständlich die einzelnen Aspekte der Öffnungsperspektive formuliert wurden.

Da bleibt einem wirklich nur noch die Frage, ob die Herren und Damen, die sie verfasst beziehungsweise die einzelnen Punkte bestimmt haben, eigentlich selber wissen, was das alles bedeutet.

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