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Verwirrung um neue Corona-Regeln auf Dortmunds Fußballplätzen - Edelstein kritisiert die Stadt
Amateurfußball
Steigende Inzidenzzahlen haben auch Folgen für den Sport in Dortmund. Während die Konsequenzen für die Sportlerinnen und Sportler klar sind, ist die Zuschauerregelung nicht so einfach zu verstehen.
In Dortmund gelten seit Sonntag, 1. August, wieder strengere Corona-Regeln. Der Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt so lange über einem Wert von 10, dass wieder die Inzidenzstufe 1 gilt. Damit einher gehen u.a. schärfere Kontaktbeschränkungen.
Das hat auch Folgen für den Sport in der Stadt - sowohl für die Aktiven als auch für die Zuschauer. Andreas Edelstein, stellvertretender Vorsitzender des Fußballkreises Dortmund, ist allerdings mit der Informationsarbeit der Stadt Dortmund an diesem Punkt nicht zufrieden. „Die Lage für die Sportlerinnen und Sportler ist klar kommuniziert, da gibt es keine Probleme. Was dazugekommen ist, ist dass wir wieder eine einfache Rückverfolgung brauchen. Aber das ist ja ohnehin gelebte Praxis.“
Missverständlicher ist die Situation laut Edelstein bei der Frage der Zuschauer: „Für Verwirrung hat die Tatsache gesorgt, dass es in der letzten Woche eine Pressemitteilung der Stadt gab, in der man darauf vorbereitete, dass wir uns bald wieder auf Inzidenzstufe 1 befänden. Darin ist aber aber davon die Rede, dass man bei den Zuschauern weiterhin nach den Regeln der Stufe 0 handeln werde. Dass also weiterhin 500 Zuschauer ohne Einschränkungen auf den Platz dürfen. Die Ankündigung steht noch immer im Raum und ist bislang nie explizit revidiert worden.“
Das sorgte am Wochenende etwas für Verwirrung bei den Klubs. Denn tatsächlich ist es so, dass seit gestern nur noch 100 Zuschauer ohne Einschränkungen erlaubt sind. Oberhalb dieser Anzahl müssen bereits feste Plätze zugewiesen werden. Beim Hecker-Cup in Aplerbeck sorgte das am Wochenende für viel Aufregung, weil die Lage nicht so klar war, wie sie hätte sein sollen. Letztlich entschieden sich die Verantwortlichen beim ASC 09 aber schnell, die neuen - wenn auch nicht klar kommunizierten Regeln - umzusetzen, um bei dem Traditionsturnier weiter mit 500 Zuschauern planen zu können.
Und so ist die aktuelle Regelung in Dortmund:
Für Sportlerinnen und Sportler gilt:
Kontaktsport im Freien ist bei einfacher Rückverfolgbarkeit für bis 100 Personen erlaubt. Zwischen gleichzeitig aktiven Gruppen muss ein Mindestabstand gewahrt werden. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden ist unter Beachtung der Mindestabstände erlaubt.
Für kontaktlosen Sport im Freien gibt es auch in Inzidenzstufe 1 keinerlei Personenbegrenzung. Auch hier gilt ein Mindestabstand zwischen gleichzeitig aktiven Gruppen. Duschen, Umkleiden und Gemeinschaftsräume können mit Mindestabstand genutzt werden.
In geschlossenen Räumen ist Kontaktsport für bis zu 100 Personen bei einfacher Rückverfolgbarkeit erlaubt. Gemeinschaftsräume, Duschen und Umkleiden sind benutzbar. Mindestabstand beachten. Zudem muss innen eine medizinische Maske getragen werden - die Maske kann für die Sportausübung natürlich abgenommen werden.
Für kontaktlosen Sport in geschlossenen Räumen z.B. Fitnessstudios gibt es keine Personenbegrenzung - Voraussetzung ist aber die einfache Rückverfolgbarkeit. Mindestabstände müssen beachtet werden. Ist das nicht zu gewährleisten, ist ein Negativtestnachweis verpflichtend. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden unter Beachtung der Mindestabstände ist möglich.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend, die Maske kann aber abgelegt werden, wenn das für die Sportausübung erforderlich ist.
Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt:
Im Freien sind seit 1. August nur noch bis zu 100 Zuschauer auch ohne fest zugewiesene Plätze erlaubt. Voraussetzungen sind einfache Rückverfolgung, Mindestabstand und negativer Testnachweis.
Die weitere Zuschauergrenze zieht die Stadt Dortmund bei bis zu 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Unterhalb dieser Grenze müssen Zuschauer jetzt fest zugewiesene Sitz- oder Stehplätze erhalten. Es gelten die besondere Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung des Mindestabstandes. Bei festen Sitzplätzen müssen diese im Schachbrettmuster besetzt werden. In Warteschlangen ist das Tragen einer Alltagsmaske Pflicht. Bei über 1000 Teilnehmern ist Alltagsmaske insgesamt verpflichtend, außer am festen Sitz- oder Stehplatz.
Bei mehr als 5000 Zuschauern gilt jetzt: Negativtestnachweis, Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung. Obergrenze liegt bei 25.000 Zuschauern mit Negativtestnachweis (plus Geimpfte und
Genesene), höchstens aber die Hälfte regulären Kapazität (inkl. Geimpfte und Genesene).
Auf Sportanlagen in Innenräumen gilt eine Zuschauerobergrenze von 1000 Personen, jedoch höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität. Voraussetzung für den Zutritt ist ein Negativtestnachweis und ist die Vergabe
fester Sitz- oder Stehplätze. Zudem muss die besondere Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Mindestabstände gegeben sein. Bei
festen Sitzplätzen reicht die Besetzung im Schachbrettmuster aus.
Eine medizinische Maske ist verpflichtend. Bei guter
Belüftung od. viruzid wirkender Luftfilteranlage (Nachweis erforderlich) und zusätzlichem Negativtestnachweis ist das Ablegen der Maske an festen Sitz-/Stehplätzen zulässig, sofern Mindestabstand eingehalten oder alternativ besondere Rückverfolgbarkeit gewährleistet wird.
61er-Jahrgang aus Bochum, seit über 35 Jahren im Journalismus zu Hause - dem Sport und dem blau-weißen VfL schon ewig von Herzen verbunden - als Sportredakteur aber ein Spätberufener.
