Sportgericht schmeißt Fußballer aus Verhandlung Schiedsrichter bedrängt und Beleidigungen

Lesezeit

Die Schlussphase eines ziemlich verrückten Fußballspiels beschäftigte am Mittwoch das Kreissportgericht Dortmund (KSG). Dabei ging es so turbulent zu, dass zwei Fußballer aus dem Verhandlungsraum flogen.

Eigentlich sicher hatte der FCK Sölde bei den South Dortmund Soccers geführt. Mit 3:1 lag der damalige Aufstiegskandidat in der Kreisliga C2 Dortmund bis zur 89. Minute vorne.

Dann verkürzten die Gastgeber. Drei Minuten später, die Nachspielzeit lief bereits, sah ein Sölder Spieler für sein Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter die Gelb-Rote Karte.

FCK Sölde verliert Spiel noch

In Unterzahl gab der FCK das Spiel noch völlig aus der Hand. Durch drei Gegentore (90.+5, 90.+7 und 90.+8) drehte South Dortmund das Spiel noch und fügte Sölde eine schmerzhafte 3:5-Niederlage zu. Die sollte den Aufstiegskampf letztlich zugunsten des ASC 09 Dortmund III vorentscheiden.

Doch damit nicht genug. Nach Ansicht des KSG hat sich der Sölder Co-Trainer „sportrechtlich ordentlich danebenbenommen“. Mit dem des Feldes verwiesenen Spieler soll er nach Abpfiff den Schiedsrichter und auch den Gegner vor dessen Kabine bedrängt haben.

Der Spieler soll einen Gegenspieler zudem schwer beleidigt haben. Das Kreissportgericht brummte ihm dafür eine Sperre von sechs Spielen auf. Zwei Spiele mehr muss ein weiterer Sölder Fußballer zusehen, der nach Spielschluss den Schiedsrichter beleidigt haben soll.

Der Co-Trainer muss eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro bezahlen. Das KSG folgte damit der Darstellung des Unparteiischen.

Spieler fliegen raus

Die Urteilsverkündung bekamen die beiden FCK-Spieler allerdings nicht mehr vollständig mit. Sie wurden währenddessen vom Vorsitzenden Sportrichter Patrick Neumann aus dem Verhandlungsraum beim FC Brünninghausen verwiesen.

„Weil sie die ganze Zeit die Ordnung gestört haben“, erklärt Neumann. Die beiden Sölder hätten ständig in die Verhandlung reingesprochen. Das Wort hätten aber die Vereinsvertreter zu führen, nicht die Beschuldigten selbst.