Einspruch gegen Saisonwertung

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Saisonende: Einsprüche gegen Entscheidung nun Sache des Sportgerichts

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Zwei Vereine hatten gegen die Entscheidung des FLVW bezüglich des Saisonendes offiziell Einspruch eingelegt. Das weitere Vorgehen hängt nun vom zuständigen Sportgericht ab.

Dortmund

, 14.07.2020, 11:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Lange war unklar, wie mit der laufenden Saison im Amateurfußball umgegangen werden soll. Am 9. Juni dann die Gewissheit: Die Saison wird abgebrochen und der Auf- und Abstieg auf besondere Art und Weise geregelt. Zwei Vereine legten daraufhin Einspruch gegen die Entscheidung des Verbandstages ein. Mittlerweile beschäftigt sich das zuständige Sportgericht mit dem Verfahren.

Es ist ein Unterfangen, das bereits jetzt unterschiedliche Instanzen beschäftigt hat. Neben der SG Gahmen aus der Kreisliga A2 Dortmund hat außerdem ein bislang unbekannter Verein Einspruch gegen die geplante Wertung der Saison 2019/2020 im Amateurfußball eingelegt.

Keine Fehler beim Entscheidungsprozess festgestellt

Wie der Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) Manfred Schnieders bereits Ende Juni mitteilte, musste sich zunächst der Verband mit den Einsprüchen auseinandersetzen. Anschließend wurde das Prozedere noch einmal juristisch untersucht.

„Wir haben geprüft, ob uns beim Entscheidungsprozess möglicherweise irgendwo ein Fehler unterlaufen ist. Das ist allerdings nicht der Fall und das haben wir dann auch den Vereinen mitgeteilt“, so Schnieders.

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Aus diesem Grund seien die Einsprüche jetzt Sache des zuständigen Sportgerichts. Demzufolge heißt es laut Schnieders sowohl für den Verband als auch die betroffenen Vereine zunächst wieder einmal: Geduld haben und abwarten. „Wir werden jetzt schauen müssen, wie das Sportgericht entscheidet und erst dann können wir Genaueres sagen.“

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