Das Verbandssportgericht des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) hat im Fall des rassistischen Vorfalls beim Testspiel zwischen dem VfL Kemminghausen und dem SV Westrich ein Urteil gefällt.
Der VfL Kemminghausen wird wegen „grob unsportlichen Verhaltens“ mit einer Geldstrafe von 600 Euro belegt – obwohl die Mindeststrafe für solche Vergehen eigentlich bei 1000 Euro liegt.
VfL Kemminghausen: 600 Euro Strafe
Der Vorfall ereignete sich am 26. Januar, als ein Sponsor des VfL Kemminghausen zwei Spieler der eigenen Mannschaft mit dem „N-Wort“ beleidigte. Der Schiedsrichter brach daraufhin das Spiel ab.
Laut Urteil stellt das Verhalten des Zuschauers eine „herabwürdigende und diskriminierende“ Äußerung dar, die die Menschenwürde verletze und in grober Weise gegen die Werte des Verbandes sowie einer demokratischen Gesellschaft verstoße.
Grundsätzlich sieht die WDFV-Rechtsordnung für derartige Fälle eine Mindeststrafe von 1000 Euro vor. Dass Kemminghausen „nur“ 600 Euro zahlen muss, begründet das Gericht mit mehreren strafmildernden Faktoren:
- Der Verein identifizierte den Täter und benannte ihn offiziell.
- Der Täter selbst entschuldigte sich persönlich bei den betroffenen Spielern.
- Er nimmt zudem an einem Kurs zur Gewaltprävention und Konfliktbewältigung teil.
Verein in Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen
Trotzdem betonte das Gericht, dass eine weitere Reduzierung der Strafe nicht möglich sei, da der Verein in der Vergangenheit bereits mehrfach sportgerichtlich negativ aufgefallen sei. Die Verfahrenskosten muss Kemminghausen zusätzlich tragen.
Das Verbandssportgericht legt in seinem Urteil zudem nahe, dass der VfL Kemminghausen die Geldstrafe per Regress an den eigentlichen Verursacher – also den Sponsor – weiterreichen könnte.