DFB-Regel zu Körperschmuck betrifft alle Fußballer „So etwas Kurioses noch nicht erlebt“

DFB-Regel zu Körperschmuck betrifft alle Fußballer: „So etwas Kurioses noch nicht erlebt“
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Im Testspiel des Oberliga-Aufsteigers FC Brünninghausen bei der Reserve des SC Verl am Sonntag (16. Juli) wird Alwin Weber zur Halbzeit eingewechselt. Doch anders als von seinem Coach Rafik Halim geplant, darf der 20-jährige Youngster nicht bis zum Schlusspfiff wirbeln.

Denn der Unparteiische schickt Weber nach etwa 20 Minuten vom Platz. Nicht etwa wegen einer Unsportlichkeit, sondern wegen eines Schmuckstücks. „So etwas Kurioses haben wir auch noch nicht erlebt“, sagt Halim.

Piercing: Tape reicht nicht

Auslöser für die Situation ist ein nicht herausnehmbarer Ohren-Piercing, den der Außenspieler normalerweise mit einem Tape abdeckt. Zur großen Verwunderung der Brünninghausener erklärt der Schiedsrichter allerdings, dass ab der Oberliga das Abkleben solcher Schmuckstücke nicht mehr ausreichen würde.

„Dann dürfen wir ja gar keine Spieler mit Piercings mehr verpflichten“, findet Rafik Halim. Mehr irritiert als verärgert folgt der Coach der Anweisung des Referees und nimmt Alwin Weber wieder vom Feld. Die Partie gegen den Westfalenligisten, in der Torjäger Florian Gondrum den FCB bereits nach sechs Minuten in Führung bringt, endet mit einem 1:1-Unentschieden.

DFB-Statuten verbieten Schmuck

Dass Alwin Weber nicht der einzige Spieler in der Region ist, der ein nicht herausnehmbares Schmuckstück trägt, dürfte klar sein. Tatsächlich müssen die Kickerinnen und Kicker aber auf solche beim Fußballspielen verzichten.

Auf Anfrage dieser Redaktion verwies der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) auf eine Regel in den Statuten des Deutschen Fußballbundes (DFB). Die gilt laut Verband für alle Fußballspielerinnen und Fußballer in Deutschland. Und das nicht erst ab der Oberliga.

So heißt es in Regel vier der DFB-Fußballregeln „Ausrüstung der Spieler“: „Spieler dürfen keine gefährliche Ausrüstung verwenden oder tragen. Das Tragen von Schmuck (Halsketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Leder- und Gummibänder etc.) ist verboten. Sämtliche Schmuckstücke sind zu entfernen. Das Abdecken von Schmuck mit Klebeband ist untersagt.“

Wer dennoch Körperschmuck trägt, muss diesen für die Dauer des Wettkampfes herausnehmen. „Spieler sind vor Spielbeginn, Auswechselspieler vor dem Betreten des Spielfelds zu kontrollieren. Wenn ein Spieler unerlaubte oder gefährliche Ausrüstung oder Schmuck verwendet oder trägt, muss der Schiedsrichter ihn anweisen, das Teil zu entfernen und das Spielfeld bei der nächsten Unterbrechung zu verlassen, wenn der Spieler der Anweisung nicht Folge leisten kann oder will“, steht es in Regel vier geschrieben.

Bei Nichteinhaltung droht den betroffenen Personen sogar eine Strafe: Spielerinnen und Spieler, die der Anweisung nicht Folge leisten oder das Teil erneut tragen, werden verwarnt.