Genau 50 Seiten umfasst das von vielen mit Spannung erwartete „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ – kurz: Cannabisgesetz (CanG). Am Ostermontag (1. April) ist es in Kraft getreten. Das Schriftstück regelt für Deutschland im Detail, wann, wo und für wen in Zukunft Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis erlaubt sind.
Kiffen am Sportplatz seit Ostermontag erlaubt
Eins hat die Politik von Anfang an klar kommuniziert: Es wird auch in Zukunft viele Orte geben, an denen das Kiffen strikt verboten ist. Während manche Karte, die im Netz kursiert, wohl eher Verwirrung stiftet, ist die Sachlage auch in Dortmund für Fußballplätze recht klar: Hier hat der Joint in den allermeisten Fällen nichts zu suchen.
In Paragraf 5 des Gesetzes heißt es: „Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten (...) in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite.“ Die „Sichtweite“ ist durch einen Abstand von 100 Metern zum Eingangsbereich der Sportstätte definiert.
Städtische Anlagen sind dabei grundsätzlich öffentlich zugänglich, wie Katrin Pinetzki von der Pressestelle der Stadt Dortmund auf Anfrage der Sportredaktion mitteilt. Dies gelte außerhalb der Zeiten, die explizit Vereinen für Training oder Spiele zugewiesen sind, „wie es zum Beispiel im Hoeschpark der Fall ist.“
VfR Kirchlinde mit Statement
Sollte eine Sportanlage im Eigentum eines Vereines sein, entscheide der Eigentümer „eigenständig, ob seine Sportanlage öffentlich zugänglich gemacht wird.“ Wenn ein Verein also seine Spiele nicht bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit austrägt, greift hier die Regel für öffentlich zugängliche Sportstätten und somit das Verbot des Cannabiskonsums.
Mit dem VfR Kirchlinde, Aufstiegsanwärter in der Kreisliga A1, hat sich ein Dortmunder Fußballverein bereits mit einem klaren Statement in den Sozialen Medien zu Wort gemeldet. „Trotz Legalisierung weisen wir darauf hin, dass das Rauchen von ‚Gras‘ auf unserer gesamten Sportplatzanlage, sowie in allen Vereinsräumen am Bärenbruch nicht gestattet ist“, heißt es in einem Post, den der VfR sowohl auf Instagram als auch auf Facebook ausgespielt hat.
Die Regel gelte an Trainings- wie an Spieltagen ohne Ausnahme. Bei Missachtung werde der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und „die betreffende Person sofort der Anlage verweisen.“
Auf ihr Hausrecht können sich derweil nicht nur Vereine berufen, die Eigentümer von Sportstätten sind. „Das Hausrecht auf den Sportanlagen übt der jeweilige Pächter, Nutzer oder Veranstalter aus“, erklärt Katrin Pinetzki von der Stadt Dortmund.
Empfindliches Bußgeld möglich
Entscheidend bei der Frage, ob der Cannabiskonsum an einem bestimmten Ort legal ist, ist jedoch nicht nur, wo man sich befindet, sondern auch die Personen, die sich in der Nähe aufhalten. „Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten“, heißt es im Gesetz. Für die allermeisten Jugendspiele gilt also ohnehin ausnahmslos ein Verbot.
Wer beim unerlaubten Kiffen erwischt wird, muss zwar nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung, wohl aber mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Bis zu 30.000 Euro könnten dann fällig werden. Bei einer deutlichen Überschreitung der Vorgaben zum Cannabis-Besitz oder der Weitergabe an Kinder und Jugendliche sind derweil sogar Gefängnisstrafen möglich.