Im Fußballspiel der D-Junioren des Hörder SC und des FC Brünninghausen II in der Kreisliga A ist es im Dezember zu einer Auseinandersetzung zweier Juniorenspieler gekommen. Aufgrund gegenseitiger schwerer verbaler Beleidigungen in Verbindung mit Handgreiflichkeiten bekamen beide vom Kreissportgericht eine harte Strafe aufgebrummt: Die Spieler wurden für die Dauer von acht Wochen – höchstens jedoch für acht Pflichtspiele gesperrt. Auslöser der Rangelei waren Provokationen nach einem vom Brünninghausener Spieler erzielten Treffers.
Das Urteil der achtwöchigen Spielsperre für die beteiligten Spieler akzeptieren beide Vereine. „Wenn zwei Spieler emotional aufgeladen sind, fallen heutzutage leider solche Äußerungen und Beleidigungen unter der Gürtellinie. Das heißen wir nicht gut, dafür soll der Spieler auch die acht Wochen aussetzen“, betont Hördes stellvertretender Vorsitzender Volker Drewing.
Der FC Brünninghausen äußerte sich in Person von Jugendleiter Philipp Sprenger ebenfalls zum Strafmaß: „Grundsätzlich geht das allein schon als Abschreckung in Ordnung.“
Sperren bleiben ohne Folgen
Das Kuriose an der Geschichte: Aufgrund der Wochenstrafen-Regelung im Jugendbereich verpassen die Streithähne nicht ein einziges Pflichtspiel in der Liga. Da das Urteil rückwirkend ab dem 11. Dezember 2022 in Kraft tritt, ist die Sperre am 29. Januar 2023 abgesetzt – bereits zwei Wochen vor dem Rückrundenstart in der Sparbau Sonderklasse.
Auch interne Konsequenzen haben die Nachwuchskicker nicht zu befürchten. Stattdessen setzten beide Klubs auf klärende Gespräche. „Ich habe dem Spieler erklärt, dass er die Mannschaft damit geschwächt hat. Das hat er auch verstanden und sich wehmütig gezeigt“, sagt Brünninghausens Sprenger. Der Hörder SC würde erst im Falle einer Wiederholung tätig werden. Drewing erklärt: „Es ist bei diesem Spieler das erste Mal vorgekommen. Wir haben die Sache besprochen und werden es beobachten.“
Einspruch gegen Geldstrafe
Ganz beendet ist die Causa für den Hörder SC allerdings noch nicht. Mit einem weiteren Urteil des Kreissportgerichts, das in direktem Zusammenhang steht, sind die Hörder nämlich nicht einverstanden. Laut dem Spielbericht des Schiedsrichters sei der Hörder Trainer nach den beiden Platzverweisen ausfallend geworden. Zuvor habe die Ersatzbank des Gastgebers die anschließende Handgreiflichkeiten und Beleidigungen „unglücklich provoziert“, wie der Vorsitzende Sportrichter Patrick Neumann angab.
Der HSC erhielt daher als Verursacher zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro. „Es geht um die Vorbildfunktion, die ein Trainerteam vor allem in der Jugend hat. Da sollte man das Spiel nicht unnötig anheizen, deswegen reagieren wir bei so etwas mit Geldstrafen“, erklärt Neumann weiter.
Widerspruch gibt es aber aufseiten des Hörder SC. Dieser weist die Schuldzuweisung des Verursachers zurück. „Die Provokationen gingen von beiden Seiten aus. Außerdem steht in dem Spielbericht, den wir vorliegen haben, nichts davon drin. Deswegen werden wir gegen die Geldstrafe Berufung einlegen“, sagt Drewing. Brünninghausens Jugendleiter Sprenger bestätigte zumindest eine Provokation des eigenen Spielers. Nach einem erzielten Tor sei dieser mit jubelnd mit geballter Faust vor der Ersatzbank der Hörder vorbeigelaufen.
Für Unmut sorgte bei Drewing insbesondere die Verfahrensweise des Sportgerichts: „Wir schreiben eine Stellungnahme zum Vorfall, aber in der Urteilsbekundung steht nie geschrieben, was davon auch berücksichtigt wurde. Früher musste man zur Spruchkammer, da war alles nachvollziehbar.“