Insolvenzverfahren gegen den TuS Bövinghausen eröffnet Infos über das weitere Prozedere

Insolvenzverfahren gegen den TuS Bövinghausen eröffnet: Infos über das weitere Prozdere
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Seit Mitte September lief gegen den TuS Bövinghausen ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Nun ist klar: Das Insolvenzverfahren gegen den Oberligisten wird tatsächlich eröffnet.

Das geht aus den Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts Dortmund am 6. März hervor. Demnach ist bereits am 26. Februar „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Ajhan Dzaferoski, Vorsitzender des TuS Bövinghausen, geht den Platz entlang.
Ajhan Dzaferoski, Vorsitzender des TuS Bövinghausen, äußert sich zurückhaltend zum nun eröffneten Insolvenzverfahren gegen seinen Verein. © Stephan Schuetze

Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter

Zum Insolvenzverwalter wurde der bisher vorläufige Insolvenzverwalter und Sachverständige Marvin Bauernfeind ernannt. Anfang Mai soll eine Gläubigerversammlung stattfinden, in der laut Insolvenzbekanntmachung „über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird“.

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 31. März 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Ab sofort dürfen Zahlungen nicht mehr an den Verein, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter geleistet werden.

„Das Ganze kam für uns nicht überraschend. Wir warten jetzt ab bis Ende März. Wenn wir weiterspielen, ist es gut. Wenn nicht, haben wir alles getan. So weit es geht, spielen wir weiter“, sagt Ajhan Dzaferoski, Vorsitzender des in den vergangenen Jahren steil emporgestiegenen Vereins.

Er habe zuletzt viele Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. „Aber es hat sich bislang nichts ergeben“, so Dzaferoski.

TuS Bövinghausen kann Beschwerde einreichen

Der TuS Bövinghausen hat noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzureichen. „Ob wir Beschwerde einreichen, besprechen wir mit dem Insolvenzverwalter“, sagt Dzaferoski.

Dem abgeschlagenen Oberliga-Schlusslicht droht nun auch ein Punktabzug von neun Zählern. Den sieht die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands vor, sobald die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig ist.

Die Entscheidung trifft der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen. Absehen kann er davon nur, wenn die Insolvenz des Vereins im Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Insolvenz „gegen den Hauptsponsor oder einen anderen vergleichbaren Finanzgeber des Vereins“ eröffnet wurde. So steht es in der Spielordnung.

Über Ausnahmen entscheidet das FLVW-Präsidium nach Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes und des Verbandsfußballausschusses. Gegen einen solchen Präsidiumsbeschluss könnte der TuS Bövinghausen einen Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung stellen – also eine Art des Einspruchs.

Werden Bövinghausen tatsächlich neun Punkte abgezogen, stünde der Klub aus dem Dortmunder Westen bei -2 Zählern (Stand: 6. März). Der Abstand auf das rettende Ufer würde dann 24 Punkte betragen.