Sportlicher Leiter verstößt gegen Bewährungsauflagen Funktionsverbot und Geldstrafe

Öcal Kaya vom FC Roj bis Ende Juli von Funktion befreit:
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Nach einem erfolgreichen Einspruch im vergangenen Jahr kommt es jetzt doch zu den angedrohten Maßnahmen: Öcal Kaya, Sportlicher Leiter des Landesligsit FC Roj, erhält bis zum 31. Juli eine Funktionssperre. Zusätzlich muss Kaya eine Geldstrafe begleichen.

Funktionssperre bis Ende Juli für Öcal Kaya

Bis zum 31. Juli 2025 darf Kaya nicht mehr in Funktionen tätig sein. Durch einen Verstoß der Bewährungsauflagen tritt das Urteil, welches vom Verbandssportgericht am 11. Februar gefällt wurde, mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Aber was ist passiert? Ursprünglich sollte Kaya bis einschließlich Juli 2026 eine Funktionssperre erhalten. Grund dafür waren die Ausschreitungen beim damaligen Derby zwischen dem TuS Eichlinghofen und dem FC Roj.

Kaya soll dabei gleich dreimal handgreiflich gegenüber anderen Spielern geworden seien. Gegen das harte Urteil ging der Verein in Berufung und legte Einspruch ein - mit Erfolg. Von da an hieß es: „Nur“ noch eine Funktionssperre bis zum 31. Januar 2025 mit anschließender Bewährung bis zum 31. Juli 2025.

Öcal Kaya, Sportlicher Leiter vom FC Roj, steht auf dem Spielfeld.
Öcal Kaya (l.), Sportlicher Leiter des FC Roj, hat bis zum 31. Juli eine Funktionssperre auferlegt bekommen. © Stephan Schuetze

Gegen diese Auflagen verstieß der Sportliche Leiter bei der zurückliegenden Hallenfußball-Stadtmeisterschaft in Dortmund und muss nun mit den Konsequenzen leben.

Am ersten Zwischenrunden-Tag übernahm Kaya die Leitung des Landesligisten in der Halle und coachte von der Seitenlinie. Das war erlaubt, weil seine da noch gültige Funktionssperre nicht für die Hallenstadtmeisterschaft galt.

Im packenden Spiel gegen K.F. Sharri wurde Kaya dann in der Halle Kreuzstraße wegen unerlaubtem Betretens des Spielfeldes per Roter Karte der Halle verwiesen.

Verbandssportgericht ordnet Vollzug der Reststrafe an

Dieser Fehltritt soll nun schwere Folgen haben. Im Urteil des Verbandssportgerichts heißt es: „Die in dem Verfahren für die Zeit ab dem 01.02.2025 ausgesprochene Bewährung des gegen den Teamoffiziellen Kaya verhängten Funktionsverbots wird widerrufen. Der Vollzug der noch offenen Reststrafe wird angeordnet.“

Bedeutet im Klartext, dass sich Kaya bis einschließlich 31. Juli an seine Funktionssperre halten muss. Zusätzlich erhält der Sportliche Leiter eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, die es zu begleichen gilt. Auch eine Verlängerung der Bewährungsfrist droht Kaya noch.

Öcal Kaya selbst erreichte unsere Redaktion bislang nicht für eine Stellungnahme.