Unsportliches Verhalten hat nichts auf einem Fußballplatz zu suchen - und doch passiert es immer wieder. Die Folgen sind häufig wochenlange Sperren und moderate Ordnungsgelder.
So auch in diesem Fall, bei dem sich ein Spieler des Dorstfelder SC II in der Partie gegen den BSV Fortuna Dortmund (9. März) so richtig daneben benommen hat. Das Kreissportgericht Dortmund (KSG) hat nun ein Urteil verhängt.
Lange Sperre für Dorstfelder SC
In der Mitteilung des KSG wird von einer groben Unsportlichkeit gesprochen. Diese geschah kurz vor Abpfiff beim Stand von 0:3 aus Sicht der Dorstfelder. Die Partie endete mit einer 0:4-Pleite für den Tabellenzweiten der Fußball-Kreisliga B1.
Der DSC-Akteur wurde nun für sechs Spiele gesperrt. Bitter: Weil er gleichzeitig auch ein Team-Offizieller der Mannschaft ist, erhielt der Dorstfelder für den gleichen Zeitraum auch ein Innenraumverbot.
Das bedeutet im Klartext, dass Dorstfeld bis zum Heimspiel am 4. Mai gegen den TuS Deusen auf seinen Spieler und Verantwortlichen verzichten muss. Da hat er seiner Mannschaft, die sich mitten im Aufstiegsrennen befindet, einen Bärendienst erwiesen.
Auch im Geldbeutel schmerzt die Aktion des Dorstfelders. Wie das Kreissportgericht mitteilt, wird er zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro verurteilt. Auch die Verfahrenskosten trägt der Verurteilte.