© Stephan Schuetze

Sport in NRW

Freiheiten für Sport in NRW: In einer Stadt dürfen bald unbegrenzt Personen auf den Platz

Ab Samstag greift die neue Coronaschutzverordnung. Und für den Sport gibt es erfreuliche Nachrichten. In einer Stadt können bald sogar unbegrenzt Erwachsene auf dem Sportplatz spielen.

Westfalen

, 14.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Wer sich die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW anschaut, wird erfreuliches für den Sport lesen. Denn es gibt Lockerungen für die vielen Sportler in NRW. In den ersten Kreisen und Städten dürfen sogar wieder Erwachsene auf die Plätze.

Eine Sonderstellung nimmt die Stadt Münster ein. Münster liegt als einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen schon unter dem Inzidenzwert von 50. Behält die Stadt das an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei, dürfen im Anschluss unbegrenzt Personen im Freien Sport treiben.

Für Kommunen und Kreise deren Inzidenzwert stabil (5 Tage in Folge) zwischen 50 und 100 liegt, gibt es auch wieder Lockerungen. Das trifft zum Beispiel auf den Kreis Coesfeld zu.

Hier können zum Beispiel Erwachsene der Fußballklubs SV Herbern, TuS Ascheberg, SuS Olfen und der FC Nordkirchen ab Samstag kontaktfrei mit 20 Personen trainieren. Für 20 Kinder ist sogar Kontaktsport erlaubt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 erlaubt.

Zudem können Zuschauer bei Sportveranstaltungen wieder mit dabei sein - bis zu 20 Prozent, maximal aber 500 Personen dürfen Sportevents wieder verfolgen. Ausgeschlossen davon sind länderübergreifende Profiligen wie die ersten drei Bundesligen im Fußball.

Hier die neuen Regeln für den Sport:

Inzidenz höher als 100

Erwachsene: Maximal mit dem eigenen Hausstand oder zu zweitKinder: Gruppen bis zu fünf Teilnehmer/innenZuschauer: Nicht erlaubt

Inzidenz stabil zwischen 50 und 100

Erwachsene: Kontaktfrei draußen bis zu 20 Personen, Kontaktsport bis zu fünf Personen mit maximal zwei HausständenKinder: Kontaktsport draußen bis 14 Jahre in 20er-GruppenZuschauer: Bis 20 Prozent Auslastung im Freien, maximal 500 Personen, Testvorlage und Sitzplan ist Pflicht

Inzidenz stabil niedriger als 50

Erwachsene: Sport im Freien ohne Beschränkung, Hallensport/Fitnesstudios mit Test mit zehn Personen aus maximal drei HaushaltenKinder: Sport im Freien erlaubt, Hallensport mit zehn Personen mit Test aus maximal drei HaushaltenZuschauer: Zuschauer im Freien ohne Test bis maximal 20 Prozent Auslastung oder 500 Personen, Zuschauer drinnen mit Sitzplan und Test bis 20 Prozent Auslastung oder maximal 250 Personen

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