Die Personen-Obergrenze für Sportveranstaltungen hat teilweise für Unklarheiten gesorgt. © Schaper
Amateurfußball
FLVW klärt auf: So viele Spieler dürfen bei Testspielen eingesetzt werden
Die Saisonvorbereitung im Amateurfußball nimmt langsam aber sicher Fahrt auf. Für mögliche Testspiele gelten besondere Regeln. Beim Thema Auswechslungen gibt es indes Gewissheit.
Vereinzelt haben die Vereine schon mit der Vorbereitung begonnen, ein Großteil der Mannschaften startet in den kommenden Tagen. Unbestritten gehören Testspiele zu den wichtigsten Komponenten einer gelungenen Trainingsphase. Bei der diesbezüglich geltenden Personen-Obergrenze herrscht allerdings zum Teil Ungewissheit.
„Wenn ich auch in Testspielen nur eine begrenzte Anzahl an Spielern einsetzen kann, geht so ein wenig der Sinn dieser Begegnungen verloren. Ich möchte ja möglichst vielen Spielern Einsatzzeiten ermöglichen.“ Diese Sorge ist im Vorfeld der Sommervorbereitung von mehreren Dortmunder Trainern zu hören gewesen.
Ausschlaggebend sind Akteure auf dem Platz
Der Grund ist die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung, die besagt, dass „maximal 30 Personen“ gleichzeitig auf dem Platz sein dürfen. Diese Formulierung hat in den vergangenen Tagen zu einigen Fragen bei den Vereinen geführt.
Das Problem: Zum Teil wurden diese Regelungen so aufgefasst, dass pro Team lediglich 15 Akteure für ein Testspiel gemeldet werden dürfen.
Diesem Eindruck widerspricht der Vizepräsident des Fußball- und Leichtathletikverbands Westfalen (FLVW) Manfred Schnieders: „Diese Zahl bezieht sich lediglich auf die Personen, die in diesem Moment auch aktiv am Spiel auf dem Platz teilnehmen.“
Das bedeutet: Zu den jeweils elf Feldspielern der beiden Mannschaften kommt noch das Schiedsrichtergespann hinzu. „Die Zahl von maximal 30 Personen erreicht man bei einem Fußballspiel also gar nicht“, unterstreicht Schnieders.
Obergrenze vor allem für Trainingsbetrieb
Konsequenzen für den gesamten Spieltagskader resultieren aus dieser Maßnahme demzufolge nicht. Allerdings sind auch hier weiterhin besondere Vorgaben einzuhalten. Grundsätzlich, so der Vizepräsident des FLVW, müssen auch bei Testspielen die Abstandsregeln eingehalten werden.
„Eine Mannschaft kann also bei Testspielen beliebig viele Spieler einsetzen. Allerdings muss beispielsweise auch auf der Ersatzbank der Abstand zwischen den Trainern, Betreuern und Spielern eingehalten werden.“ Die Obergrenze sei ursprünglich ohnehin vor allem für den Trainingsbetrieb eingeführt worden. Dort könne es durchaus vorkommen, dass eine Trainingsgruppe unter Umständen mal mehr als 30 Personen umfasse. In einem solchen Fall greife dann die Begrenzung.
Keine Änderung bei Auswechslungen
Beim Kreis Dortmund unterstützt man diese Vorgehensweise, wie der Vorsitzende Jürgen Grondziewski erklärt: „Zunächst war die Regelung etwas unklar. Wir werden aber der Vorgabe vom Verband folgen und wollen den Vereinen die Vorbereitung somit auch nicht erschweren.“
Unterdessen gibt es fortan auch bei der Regel für Auswechslungen in den anstehenden Pflichtspielen Klarheit. Anders als im Profibereich, wo seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis zu fünf Auswechslungen in einer Begegnung möglich sind, wird man im Amateurfußball bei der bestehenden Form bleiben.
„Wir haben ja gerade in der vergangenen Spielzeit die Regel eingeführt, dass pro Mannschaft vier Auswechslungen erlaubt sind und ich sehe derzeit keine Erfordernis, diese Vorgabe für die kommenden Spiele zu ändern“, erklärt Manfred Schnieders. Eine mögliche Aufstockung des Wechselkontingents ist somit vom Tisch.
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