In der Nacht zu Dienstag wurde die neue Beschlussvorlage vorgestellt. © dpa

Amateursport

Der Sport taucht in der Beschlussvorlage nicht auf – Training kann zeitnah verboten werden

Aktuell dürfen bis zu 20 Kinder bis 14 Jahren zusammen mit zwei Übungsleitern auf Sportplätzen trainieren. Die neue Beschlussvorlage hat keine speziellen Punkt Sport. Bleibt alles beim Alten?

Westfalen

, 23.03.2021 / Lesedauer: 3 min

Sechs Seiten umfasst die neue Corona-Beschlussvorlage, die die Bund-Länderrunde in der Nacht zu Dienstag beschlossen hat. Zwölf Stunden lang rangen Bund und Länder um neue Corona-Beschlüsse. Gegen 2.30 Uhr fand erst die Pressekonferenz statt, in der die Ergebnisse vorgestellt worden.

Beschluss hat sechs Seiten

Und wer schon die sechs Seiten durchforstet hat, hat gemerkt, dass das Wort Sport nicht ein Mal auftaucht. Trotzdem lassen sich die Ausführungen, die beinhalten, dass der Lockdown sich bis zum 18. April verlängert, so interpretieren, dass bald das Training mit 20 Kindern, die nicht älter als 14 Jahre sind, nicht mehr gestattet ist.

Unter Punkt 2 heißt es: Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

In Nordrhein-Westfalen liegt der Inzidenzwert aktuell schon bei über 100. Also würde der Ist-Zustand des 7. März wieder zählen. Und an diesem Tag war kein Training erlaubt. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hat in einer Konferenz erklärt, dass immer die NRW-Inzidenz als Richtwert zählt, nicht die einer einzelnen Stadt oder eines Kreises. Aber ab wann greift die Notbremse? Am Montag, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, oder schon früher?

Ein Datum steht noch nicht fest

Eine Nachfrage unserer Redaktion in der Staatskanzlei bracht am Dienstagmorgen keine Klarheit. Diese Frage sei noch nicht geklärt, teilte ein Sprecher mit. Genau darüber werde noch diskutiert. Und dann, so sagte er, müsse ja eine entsprechende Entscheidung in eine rechtlich verbindliche Verordnung gepackt und veröffentlicht werden. Wann das sein werde, sei offen. Klar sei aber auch, dass es durchaus denkbar sei, dass diese Verordnung vor Montag in Kraft trete.

Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat erklärt, welcher Inzidenzwert als Maßstab genommen wird. © dpa

Es besteht aber die Möglichkeit, dass schon am Dienstag Sportplätze geschlossen werden. Die Kreise und Städte haben die Möglichkeit, die städtischen Plätze selbst zu sperren. In Dortmund zum Beispiel findet am Dienstag um 12 Uhr eine Pressekonferenz statt. Rein theoretisch könnet die Stadt darüber informieren, dass die Sportanlagen geschlossen werden. Die Stadt hat hier das Hausrecht.

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