Amateursport

Bundes-Notbremse greift: Was dürfen die Sportler in Dortmund nun noch?

Die Bundes-Notbremse tritt in Kraft. Die Stadt Dortmund verkündet in dem Zuge aber noch härtere Maßnahmen. Was bedeutet das für die Sportlerinnen und Sportler der Stadt?

Dortmund

, 23.04.2021 / Lesedauer: 2 min

Die Bundes-Notbremse greift: Was dürfen die Sportler in Dortmund nun? © picture alliance/dpa

Der Bund macht von seiner Notbremse Gebrauch. Die hat auch Auswirkungen auf die Stadt Dortmund, die die Regeln teilweise noch schärfer auslegt als es der Bund schon macht. Was heißt das nun konkret für die Sportlerinnen und Sportler der Stadt Dortmund? Die Stadt hat darüber informiert.

„Die „Bundes-Notbremse“ tritt in Kraft. Aufgrund der hohen Inzidenz gelten die Regelungen in Dortmund ab Samstag, 24. April. Der Kita-Betrieb geht in die Notbetreuung. Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft, zudem gilt von 22:00 bis 5:00 Uhr eine Ausgangssperre. dortmund.de gibt eine Übersicht“, schreibt die Stadt Dortmund auf ihrer Homepage.

In eben dieser Übersicht gibt es auch Punkt 6 - der betrifft direkt den Sport. Laut Bundes-Bremse dürfe dieser nur in drei Fällen ausgeübt werden:

in Form kontaktloser Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes,bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.für Kinder bis 14 Jahren in Form kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Personen; die Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis vorlegen

Diese drei Vorgaben seitens des Bundes sind der Stadt Dortmund allerdings zu großzügig. Der dritte Punkt - also die kontaktlose Ausübung im Freien in Gruppen - werde daher gestrichen. Die Stadt schreibt: „Wichtiger Hinweis: Diese Regelung wird weiterhin durch die aktuell gültige Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund weiter verschärft. Auch das Training von Kindern bis 14 Jahren in Form von kontaktloser Ausübung im Freien bleibt untersagt.“