Laufen Patrick und Kevin Rudolph, hier zusammen mit TuS-Chef Ajan Dzaferoski, bei einer möglichen Fortsetzung der Saison im September schon für den TuS Bövinghausen auf? Oder kicken sie noch für ihren alten Verein, den SV Schermbeck?

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Bei Saisonverlängerung: Komplett neue Teams könnten ohne Probleme auflaufen

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Es ist noch nicht entschieden, ob die aktuelle Saison fortgesetzt wird. Bei einer Verlängerung entsteht die Frage, für welchen Verein wechselnde Spieler auflaufen. Hierbei könnten Konflikte entstehen.

Dortmund

, 22.04.2020, 11:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Darf ein Verein bei einer Saisonfortsetzung im September bereits seine neuen Spieler einsetzen? Oder ist das Wettbewerbsverzerrung? Können die Rudolph-Brüder, die aktuell noch beim Oberligsten SV Schermbeck spielen, dem TuS Bövinghausen im Aufstiegsrennen um einen Platz in der Westfalenliga helfen? Und Marcel Reichwein? Kickt der ehemalige Profi der 2. Bundesliga dann schon in dieser Saison für den Bezirksligisten Türkspor Dortmund?

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Welche Folgen eine Saisonverlängerung auf die Verträge von Vertragsspielern haben, war auch ein Thema bei der Videokonferenz der Oberligisten am Montagabend, an der 16 von 18 Teams teilnahmen. Fakt ist: Das Saisonende ist nicht zwingend auf den 30. Juni festgelegt. Hier gibt es Variabilitäten, die angepasst werden können.

Zum Hintergrund: Vertragsspieler sind Spieler, der neben der Vereinsmitgliedschaft eine Vergütung von mindestens 250 Euro erhält. Dazu wird er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet und ist somit bei Verletzungen und Ähnlichem versichert.

Manfred Schnieders: „Wenn ein Spieler einen neuen Vertrag unterschrieben hat, kann er für den neuen Verein spielen“

„Aber was ist, wenn ein Spieler, der schon für den 1. Juli einen neuen Verein hat, kein Bock mehr auf seinen alten Klub und dagegen andere Ambitionen bei seinem neuen Verein hat? In dem Moment greift das Arbeitsrecht: Wenn ein Spieler einen neuen Vertrag unterschrieben hat, der ab dem 1. Juli gültig ist, kann der Spieler darauf beharren und für den neuen Verein spielen“, sagt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball beim FLVW.

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Wenn diese Regelung wirklich so umgesetzt wird und die betroffenen Spieler wirklich zum 1. Juli für ihren neuen Klubs auflaufen, droht in manchen Ligen eine Wettbewerbsverzerrung. Wie reagiert wohl der SV Wacker Obercastrop, aktueller Tabellenführer der Landesliga Staffel 3, darauf, dass der TuS Bövinghausen bei einer Fortsetzung der Saison im September mit zahlreichen neuen Spielern aufläuft, von denen viele Oberligaerfahrung haben?

Ärger könnte es auch in der Bezirksliga Staffel 8 geben, wo Türkspor für die kommende Saison schon eifrig aufgerüstet hat und neben dem ehemaligen Zweitliga-Profi beispielsweise auch Oberligaspieler Kerim Acil geholt hat. Hier drohen einigen Vereinen Nachteile.

Schnieders: „Es könnte Konfliktpotential entstehen“

Ein anderes Thema ist eine mögliche Auseinandersetzung zwischen altem und neuen Verein. „Ein Spieler kann zum 1. Juli wechseln, muss aber nicht. Man kann sagen, dass hierbei Konfliktpotential zwischen Vereinen entstehen könnte“, vermutet Schnieders.

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Dann könnte es passieren, dass Vereine um Spieler streiten: Ein Klub beharrt auf dem gültigen Arbeitsvertrag ab 1. Juli, der andere auf die Klausel, dass das Saisonende nicht zwingend auf den 30. Juni festgelegt ist. Es bleibt spannend, wie Einigungen hierbei aussehen und wie sich Spieler entscheiden.

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