Vor Saisonbeginn veröffentlicht der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) traditionell die Auf-und Abstiegsregelungen von der Bezirks- bis zur Oberliga.
Oberliga
Aufstieg:
Rein sportlich sind die beiden Mannschaften aufstiegsberechtigt, die am Ende der Saison auf Tabellenplatz eins und zwei stehen. Allerdings müssen die Teams sich außerdem rechtzeitig auf die Zulassung zur Regionalliga West bewerben, technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit sicherstellen und es darf nicht bereits eine weitere Mannschaft des Vereins in der Regionalliga West oder in der 3. Liga spielen.
Sollte eine oder beide der aufstiegsberechtigten Mannschaften diese Anforderungen nicht erfüllen, erhalten die direkt dahinter platzierten Mannschaften das Aufstiegsrecht, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Hinter dem vierten Platz platzierte Teams sind nicht aufstiegsberechtigt.
Abstieg:
Die Anzahl der absteigenden Mannschaften in die Westfalenliga hängt immer davon ab, wie viele Mannschaften aus der Regionalliga West in die Oberliga absteigen und wie viele Mannschaften aus der Oberliga die Aufstiegsberechtigung in die Regionalliga wahrnehmen können.
Bei beispielsweise zwei Absteigern aus der Regionalliga in die Oberliga, steigen zwei Teams in die Westfalenliga ab, sofern die Mannschaften aus der Oberliga ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen. Nimmt nur ein Verein sein Aufstiegsrecht wahr, gibt es drei Absteiger in die Westfalenliga. Vier Absteiger gibt es im Falle von zwei Regionalliga-Absteigern nur dann, wenn keine Mannschaft ihr Aufstiegsrecht wahrnimmt. Nach diesem Prinzip wird die Anzahl an absteigenden Mannschaften je nach Anzahl der Absteiger aus der Regionalliga immer ermittelt.
Ein zweites Beispiel wäre somit, dass bei vier Absteigern aus der Regionalliga und zwei aufsteigenden Mannschaften aus der Oberliga vier Teams in die Westfalenliga absteigen. Nimmt nur ein Verein das Aufstiegsrecht wahr, gibt es fünf Absteiger und sollte keine Mannschaft ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen, gibt es sechs Absteiger.
Westfalenliga
Aufstieg:
Grundsätzlich steigt der Meister jeder Staffel in die Oberliga auf. Sollte es mit Abschluss des letzten Punktespieltags weniger als 19 Mannschaften und einen freien Platz in der Oberliga geben, treten die jeweils Tabellenzweiten beider Westfalenligen in einem Entscheidungsspiel um den Aufstieg gegeneinander an. Bei zwei freien Plätzen steigen beide Zweitplatzierten der Westfalenligen in die Oberliga auf.
Abstieg:
Die drei Tabellenletzten jeder Westfalenliga steigen in die Landesliga ab.
Landesliga
Aufstieg:
Das erstplatzierte Team jeder Staffel steigt in die Westfalenliga auf. Sollte es durch Unterschreitung der Anzahl von 32 Mannschaften in der Westfalenliga freie Plätze geben, spielen die Zweitplatzierten oder auch gegebenenfalls die Drittplatzierten eine Aufstiegsrunde um die Plätze in der Westfalenliga.
Abstieg:
In der Landesliga-Staffel, wo 17 Mannschaften spielen, gibt es vier Absteiger und in den Staffeln mit 16 Mannschaften gibt es drei Absteiger in die Bezirksliga.
Bezirksliga
Aufstieg:
Jeder Meister steigt in die Landesliga auf. Bei freien Plätzen in den Landesligen und der damit einhergehenden Unterschreitung von 64 Mannschaften tragen die Tabellenzweiten jeder Bezirksliga eine Aufstiegsrunde um die Besetzung der freien Plätze aus.
Abstieg:
In der Staffel, an der 15 Mannschaften teilnehmen, gibt es zwei Absteiger und in den Staffeln mit 16 Mannschaften steigen die drei letztplatzierten Teams in die Kreisliga A ab.

Aufstieg zur Bezirksliga
Die Verteilung von Aufsteigern in den Kreisligen sind von Kreis zu Kreis verschieden.
2,5 Aufsteiger stellt der Kreis Dortmund.
Je 2 Aufsteiger stellen die Kreise Recklinghausen, Bochum, Ahaus-Coesfeld, Münster.
Je 1,5 Aufsteiger stellen die Kreise Siegen-Wittgenstein, Paderborn, Unna-Hamm, Bielefeld und Gelsenkirchen.
Je 1 Aufsteiger stellen die Kreise Hagen, Höxter, Olpe, Tecklenburg, Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Herne, Minden, Steinfurt, Lemgo, Herford, Lübbecke, Lippstadt, Soest, Detmold, Iserlohn, Arnsberg, Lüdenscheid und Beckum.
Die Kreise, die einen halben Aufstiegsplatz haben, treten dann in Hin- und Rückspiel gegen einen anderen Kreis an. Die Paarungen, welcher Kreis gegen wen spielt, wurde wiefolgt bestimmt:
Kreis Dortmund gegen Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Bielefeld gegen Kreis Paderborn
Kreis Unna-Hamm gegen Kreis Gelsenkirchen
Sollte eine Mannschaft zum Hin- oder Rückspiel nicht antreten, steigt der jeweilige Gegner in die Bezirksliga auf.
Eine Regel gilt für jede Liga
Eine ligaübergreifende Regelung von der Bezirks- bis zur Oberliga ist, dass nicht zwei Mannschaften des gleichen Vereins in der gleichen Liga spielen können. Sollte eine erste Mannschaft in die Liga der zweiten Mannschaft absteigen, steht die zweite Mannschaft als erster Absteiger fest. Sollte andersherum eine zweite Mannschaft das Aufstiegsrecht haben, in die Liga der ersten Mannschaft aufzusteigen, kann dieses nicht wahrgenommen werden und das Aufstiegsrecht wird an den Nächstplatzierten weitergegeben.