Annullierung statt Abbruch: So geht der Verband in einem möglichen Szenario vor

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Annullierung statt Abbruch: So geht der Verband in einem möglichen Szenario vor

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Ein Saisonabbruch ist im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen bekanntlich nicht möglich. Wie sieht es aber mit einer Annullierung aus? Der FLVW erklärt die mögliche Vorgehensweise.

Dortmund

, 12.04.2021, 05:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Amateurfußball-Saison 2020/21 wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sportlich nicht zu Ende geführt werden können. Selbst die anvisierten 50 Prozent aller Spiele pro Liga sind in den meisten Fällen nur noch sehr schwer durch die Klubs zu erreichen. Einen Abbruch der Saison wird es dennoch nicht geben. Das sieht die Satzung des Westdeutschen Fußballverbandes nicht vor. Wohl aber eine Annullierung der Spielzeit ist möglich, wenn 50 Prozent aller Spiele pro Liga nicht erreicht werden können. Wir haben beim Verband angefragt, wer in dem Fall wann und wie entscheiden muss.

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Man muss kein Mathematik-Genie sein, um festzustellen, dass es schwierig sein dürfte, die Spielzeit in den meisten Ligen zu Ende bringen zu können. Dennoch müssen die Staffelleiter der jeweiligen Staffeln bald anfangen zu rechnen. Die notwendige Vorbereitungszeit müssen die Staffelleiter einberechnen und schließlich immer den 30. Juni im Blickfeld haben, bis dahin wird die Saison nämlich laufen können beziehungsweise bis dahin muss der Verband den Spielbetrieb anbieten.

„Die Staffelleiter schauen sich ihre Ligen an und geben uns dann Bescheid. Wir müssen dann für jede Staffel einzeln entscheiden“, sagt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball beim FLVW, auf Anfrage, der allerdings davon absieht pro jeweiliger Staffel einen Beschluss zu fassen. „Wir machen einen Beschluss und werden darunter dann die einzelnen Staffeln aufführen. Die anderen Staffeln werden gespielt, wenn sie gespielt werden können“, so Schnieders weiter.

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Schon demnächst werde es einen Austausch zwischen Verband und den Kreisvorsitzenden geben. Die sogenannte Ständige Konferenz findet am Samstag, 17. April statt. Zwei Tage später - am Montag, 19. April - werde der FLVW auf einer Pressekonferenz von den neuesten Entscheidungen berichten.

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